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Kontrolle: Geschützte Lebensmittel schneiden gut ab

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Was als Ursprungsbezeichnung oder geografische Angabe gilt ist durch die GUB/GGA-Verordnung des Bundes geregelt. Ob diese Vorgaben auch tatsächlich eingehalten werden, hat der Verband der Kantonschemiker der Schweiz (VKCS) 2022 in einer landesweiten Kontrolle geprüft. Das Ergebnis sei beruhigend teilt der VKCS in einer Medienmitteilung mit.

 

Der VKCS hat sich diesbezüglich auf Milch- und Fleischprodukte mit geschützter Bezeichnung konzentriert. Von den 507 Stichproben wurden 77 (15%) bemängelt. Die meisten der festgestellten Mängel betrafen kleinere Unzulänglichkeiten bei den Angaben auf der Etikette. Nur 2% der kontrollierten Produkte wurden als  irreführend gekennzeichnet oder nicht in zertifizierten Unternehmen hergestellt, teilt der VKCS weiter mit.

 

Vor 8 Jahren noch unbefriedigend

 

Noch vor 8 Jahren hat die letzte nationale Kampagne des VKCS zur Verwendung geschützter Bezeichnungen eine unbefriedigende Situation ergeben. Mit dem Ziel die Situation erneut zu beurteilen, organisierte der VKCS letztes Jahr eine weitere nationale Kampagne. Sie konzentrierte sich dabei auf eine Auswahl von Lebensmitteln schweizerischer Herkunft.

 

Dazu gehörten: Bündnerfleisch GGA, Walliser Trockenfleisch GGA, Sbrinz GUB, Berner Alpkäse AOP, Gruyère GUB, Walliser Raclette GUB und Tête de Moine GUB. Insgesamt wurden 507 Stichproben in 338 Unternehmen in der ganzen Schweiz und im Fürstentum Lichtenstein durchgeführt. Bei 77 Stichproben (15 %) wurden Mängel festgestellt. In der Mehrzahl der Fälle (8%) handelte es sich um geringfügige Abweichungen bei den Angaben auf der Etikette.

 

Ganze Lieferkette kontrolliert

 

Es geht um die Bezeichnungen GAA (geschützte geographische Angabe) und GUB (geschützte Ursprungsbezeichnung). Die Verwendung dieser Bezeichnungen unterliegt nicht nur den Anforderungen des Lebensmittelrechts, insbesondere dem Verbot der Täuschung, sondern auch den Anforderungen der Pflichtenhefte der geschützten Erzeugnisse.

 

Diese Anforderungen müssen nicht nur von den Unternehmen eingehalten werden, die die Produkte herstellen, sondern auch von denjenigen in der Lieferkette, die das Produkt weiterverarbeiten, bevor es an die Verbraucherinnen und Verbraucher abgegeben wird. Die Kontrollen fanden deshalb bei Zwischenhändlern statt, die diese Lebensmittel schneiden, neu verpacken oder verarbeiten.

 

Bündnerfleisch mit Mängeln

 

Beim Bündnerfleisch GGA wurden 23 von 109 (21 %) der kontrollierten Produkte in Betrieben verarbeitet und umverpackt, die nicht zertifiziert waren, obwohl es das Pflichtenheft ausdrücklich verlangt. Erfreulicherweise wurde nur bei 1 % der Produkte festgestellt, dass sie irreführend gekennzeichnet waren oder ursprünglich in nicht zertifizierten Unternehmen hergestellt wurden. In weiteren 2 % der Fälle wurde festgestellt, dass die Rückverfolgbarkeit der Produkte nicht gewährleistet werden konnte.

 

Die festgestellten Mängel wurden beanstandet. Die Betriebe wurden aufgefordert, den rechtskonformen Zustand wiederherzustellen. In keinem Fall wurde Strafanzeige erstattet.

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