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Löhne 2024 um 2,1 Prozent gestiegen

Die Löhne in der Schweiz sind im Jahr 2024 um durchschnittlich 2,1 Prozent gestiegen. Dies geht aus der Erhebung über die gesamtarbeitsvertraglichen Lohnabschlüsse hervor. Unter Einbezug der Teuerung ist der Anstieg jedoch deutlich kleiner.

Die am Dienstag veröffentliche Erhebung des Bundesamtes für Statistik (BFS) hält fest, dass die Teuerung eine grosse Rolle spiele. Würden die entsprechenden Prognosen berücksichtigt, dürften die Reallöhne um 0,9 Prozent ansteigen.

Von den Erhöhungen waren 0,4 Prozent individuelle Anpassungen und 1,7 Prozent kollektive Anpassungen. Untersucht wurden die wichtigsten Gesamtarbeitsverträge mit mindestens 1500 unterstellten Personen.

Das Effektivlohnwachstum betrug im Sekundärsektor 1,9% und im Tertiärsektor 2,3%. Gesamtdurchschnitt liegt bei 2,1%.  Am stärksten stiegen die Löhne im Bereich Verkehr und Lagerei (plus 2,7 Prozent). Dahinter folgen Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (+2,6%), Erziehung und Unterricht (+2,5%), Information und Kommunikation (+2%), Öffentliche Verwaltung (+2%), Verarbeitendes Gewerbe (+1,9%), Gesundheits- und Sozialwesen (+1,9%), Baugewerbe (+1,9%), Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (+1,7%), Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (+1,7%) und Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (+1,7%).

Gestiegen sind auch die Mindestlöhne. Das Mindestlohnwachstum betrug im Sekundärsektor 1,3% und im Tertiärsektor 2,2%. Sie erhöhten sich insgesamt um 2 Prozent. Das ist deutlich mehr als in den vergangenen vier Jahren. Im Jahr 2020 etwa stiegen sie um 0,7 Prozent an. Am stärksten stiegen die Mindestlöhne im Bereich Erbringung von sonstigen Dienstleistungen wie Wäscherei und chemische Reinigung, Kosmetik- und Frisörsalons (+4,2%), Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (+3%) sowie Gastgewerbe / Beherbergung und Gastronomie (+2,3%).

Gemäss BFS sind fast 1,8 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt, in dem Mindestlöhne vereinbart wurden.

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