Als Folge der Zustimmung am Sonntag zur Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der AHV steigt der Normalsatz ab 2024 von 7,7 auf 8,1 Prozent. Das teilte die eidgenössische Steuerverwaltung am Montag mit.
Der Sondersatz für Beherbergungen wird von 3,7 auf 3,8 Prozent steigen und für den reduzierten Satz werden anstatt 2,5 neu 2,6 Prozent gelten. Der reduzierte Satz gilt etwa für Nahrungsmittel, Zeitungen und Zeitschriften sowie Medikamente.
Geplant ist ein Inkrafttreten per 1.1.2024. Der Bundesrat wird voraussichtlich im Dezember darüber beschliessen.