Die Einkaufsbedingungen der Micarna verursachen bei vielen Geschäftspartnern rote Köpfe. Nun prüft der Bauernverband juristische Schritte, um dagegen vorzugehen. Kritisiert wird die Verlagerung des Eigentumswechsel.
Der Streit um die Waag- und Administrationsgebühren geht in die nächste Runde. Nachdem die Proviande Ende Februar informierte, dass nur noch Empfehlungen für die Verrechnung der Wiegekosten, aber nicht mehr für Administrationskosten abgegeben werden, mussten die Verarbeiter die Einkaufsbestimmungen anpassen.
Die Tierhalter befürchteten schon damals, dass die Metzger versuchen werden, die Einkaufsbedingungen so abzuändern, dass sie den Eigentumswechsel gegen hinten verschieben. Das heisst, er soll nicht mehr an der Rampe, sondern erst am Schlachthaken erfolgen, um so die Administrationsgebühren weiterhin den Produzenten in Abzug stellen zu können.
Gesetzeslage ist klar
Rechtlich ist dieses Vorhaben aber kaum haltbar. Gemäss Michael Werder von der Anwaltskanzlei Werder Vigano in Zürich sind Tiere Fahrniseigentum. Der Zeitpunkt des Eigentumsübergangs könne – im Gegensatz zum Ausland – nicht vertraglich auf einen späteren Zeitpunkt, etwa nach der Schlachtung und der Wägung, verschoben werden. Artikel 715 Abs. 2 des ZGB verbiete sogar den Eintrag eines Eigentumsvorbehalts.
Micarna kauft keine Tiere
Doch genau dies will nun die Micarna SA in den neuen Einkaufsbestimmungen umsetzen. Darin präzisiert die Micarna, dass sie Schlachtkörper oder Schlachthälften kauft und nicht wie umgangssprachlich gesagt werde, Tiere kaufe.
Trotzdem will die Micarna weiterhin Administrations- und Wiegekosten verrechnen. Auffallend ist, dass sich die Micarna alle Vorteile sichern will, die aus einem Tierkauf entstehen, aber trotzdem will sie keine Tiere kaufen. Erhalte ein Lieferant künftig für die Schlachtung Importkontingentsanteile aufgrund der Inlandleistung, verpflichte er sich, diese unentgeltlich der Micarna SA zur Verfügung zu stellen, heisst es unter Punkt 19 der Einkaufsbedingungen.
Mäster kritisieren, dass solche Geschäftspraktiken auf keiner fairen Partnerschaft mit den Lieferanten basieren und dem Motto der Migros widersprechen, die immer wieder betone, sie sei eine verlässliche Partnerin der Landwirtschaft.
Grosser Widerstand
Felix Grob, Geschäftsführer der Suisseporcs, ist ob der neuen Einkaufsbedingungen der Micarna empört. «Das sind völlig neue Spielregeln, welche uns die Micarna aufzwingen will, wenn der Kaufvertrag erst an der Waage in Kraft treten soll. Das ist völlig inakzeptabel», kritisiert er mit scharfen Worten.
Auch Martin Rufer, Leiter Viehwirtschaft des Schweizerischen Bauernverbandes, betont: «Diese Einkaufsbedingungen sind für uns nicht akzeptabel. Wir sind erstaunt, dass die Micarna diese gegen den Widerstand der meisten Geschäftspartner durchsetzen will. Wir prüfen zusammen mit andern Verbänden und Organisationen juristische Schritte. Denn nach unserer ersten Beurteilung ist die Rechtslage relativ klar und spricht für uns.»
Carlo Schmid, Präsident des Viehhändlerverbandes, wollte zu den neuen Einkaufsbedingungen keine Stellung nehmen. Man sei am Abklären dieser Sache, erklärte er.
Offene Fragen
Die Fragen, die der «Schweizer Bauer» der Micarna SA stellte, wurden bis Redaktionsschluss nicht schlüssig beantwortet. Es bleibt offen, wem der Händler das lebende Tier verkaufen muss und weshalb die Micarna Wiegekosten verrechnen will, obwohl sie gar keine lebenden Schlachttiere kauft.