Die Organisation der Arbeit (OdA) gibt das ausgearbeitete Bildungsmodell für Landwirt/in EFZ in Vernehmlassung. Verbandskreise und Schulleiter können jetzt mitreden, aber 3+1 scheint gesetzt.
Nach mehreren Jahren intensiver Vorarbeit für eine Revision der Grundbildung der landwirtschaftliche Berufe hat der Vorstand der OdA AgriAliForm am Freitagnachmittag die Grundlagen zur neuen Grundbildung für die interne Vernehmlassung genehmigt.
Wer einbezogen wird
Dazu gehören laut einer Mitteilung das Ausbildungskonzept, die gemeinsame Bildungsverordnung, das Qualifikationsprofil für jeden der vier Berufe sowie der dazugehörige Bildungsplan. Vorgeschlagen wird dabei für die künftige wiederum dreijährige EFZ-Ausbildung im Beruf Landwirt/in ein flexibles Bildungsmodell mit verschiedenen Fachrichtungen im dritten Lehrjahr: Ackerbau, Bio-Ackerbau, Rindviehhaltung, Geflügelhaltung, Schweinehaltung sowie Alp- und Berglandwirtschaft.
Wer sich Wissen in mehr als einer Fachrichtung aneignen will, kann in einem zusätzlichen Lehrjahr eine zweite Fachrichtung abschliessen. Der bisher eigenständige Kleinstberuf der Geflügelfachleute wird als Fachrichtung integriert. Neu sind Spezialisierungsmöglichkeiten in den Fachrichtungen Schweinehaltung sowie Alp- und Berglandwirtschaft. Die Unterlagen gehen im Februar in die interne Konsultation bei den Mitgliedorganisationen der OdA AgriAliForm, der Schulleiterkonferenz, den Fachkommissionen Pflanzenbau, Viehwirtschaft und Junglandwirte des SBV, der Konferenz der Bauernverbände im Berggebiet sowie der Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft.
Ist viertes Jahr attraktiv?
Diese haben dann vier Monate Zeit, ihre Rückmeldung dazu zu geben. Insbesondere geht es darum, eine Einschätzung zu geben, ob sich mit den erarbeiteten Bildungsmodellen die Ziele der Revision erreichen lassen. Ebenso sollen die umstrittenen Punkte in diesem Prozess geklärt werden. Dazu gehört zum Beispiel die Lektionentafel oder die Themen und Anzahl Tage der überbetrieblichen Kurse.
Speziell beim Beruf Landwirt/in das Fachrichtungsmodell und die Attraktivität des vierten Lehrjahrs, der Übergang in die höhere Berufsbildung oder die Integration der Fachbewilligung Pflanzenschutz. Im Anschluss werden die Rückmeldungen ausgewertet und die sich daraus ergebenden Anpassungen vorgenommen, bevor dann auch noch eine externe Vernehmlassung bei den Kantonen und weiteren interessierten Kreisen durchgeführt wird.