Bauern sollen ihre Gülle künftig mit dem Schleppschlauch ausbringen müssen, wenn es die Bedingungen zulassen. Der Nationalrat hält am ab 2022 geplanten Schleppschlauch-Obligatorium fest.
Eine Motion aus dem Ständerat, die es vor der Einführung wieder abschaffen wollte, lehnte die grosse Kammer am Donnerstag mit 102 zu 83 Stimmen ab. Der Ständerat hätte gewollt, dass der Gebrauch dieses Systems weiter finanziell gefördert wird.
Im Nationalrat setzten sich die Minderheit der Wirtschaftskommission (WAK-N) und der Bundesrat durch. Die Motion von Ständerat Peter Hegglin (Mitte/ZG) ist damit vom Tisch. Schleppschläuche werden ab 1. Januar 2022 obligatorisch, wo ihr Einsatz topografisch möglich ist. Dies soll die Ammoniak-Emissionen deutlich senken.
Hegglin: System nicht überall anwendbar
Hegglin argumentierte mit den Kosten, die die Schleppschlauch-Pflicht bringe. Temperatur und Luftfeuchtigkeit hätten einen grösseren Einfluss auf die Stickstoff-Emissionen als die Technik, sagte Hegglin zudem. Ein Obligatorium könnte dem Ziel der Ammoniakreduktion sogar entgegenwirken. Müssten gemeinsam Maschinen betrieben werden, seien die Bauern weniger flexibel beim Ausbringen der Jauche.
Denn das führe zu einem grösseren organisatorischen Aufwand und einer verminderten Rücksichtnahme auf die meteorologischen Bedingungen. Auch könnte das Obligatorium dazu führen, dass vermehrt Kunstdünger gebraucht werde. Zudem seien Güllefässer mit Schleppschlauchbesatz tendenziell schwerer, womit sich ein Zielkonflikt bezüglich der Bodenverdichtung ergeben könne.
Der Bundesrat lehnte die Motion ab. In emissionsmindernde Ausbringverfahren habe der Bund insgesamt mehr als 160 Millionen Franken investiert. Die Beiträge hätten einen Plafond erreicht, sagte Landwirtschaftsminister Guy Parmelin. Weitere Fortschritte seien nicht zu erwarten.
Parmelin: Nährstoffverluste sinken
Die Mehrheit der Wirtschaftskommission (WAK-N) hätte die Motion annehmen wollen. Sie fand, ein Förderprogramm bringe mehr als Zwang. An Hängen oder dort, wo Bäume stünden, eigneten sich die Schleppschläuche nicht. Bei diesem Verfahren wird die Gülle über Schläuche vom Fass direkt aufs Erdreich ausgebracht statt gespritzt.
Trotz Fördermassnahmen steige der Anteil der Gülle, die mit Schleppschlauch ausgebracht werde, nicht mehr, argumentierten Minderheit und Bundesrat. Für Flächen, für die sich das Verfahren nicht eigne, gebe es weiterhin Ausnahmen.
Die meisten Kantone unterstützten das Obligatorium, sagte Landwirtschaftsminister Guy Parmelin zudem. Das Verfahren mit Schleppschlauch trage dazu bei, die Nährstoffverluste der Landwirtschaft zu senken, ohne negative Folgen für die Produktion.
Ammoniak: 90 Prozent aus der Landwirtschaft
Schleppschläuche werden gemäss einem Bundesratsentscheid ab Anfang 2022 obligatorisch, wo dies topografisch möglich ist. Dies soll die Ammoniakemissionen deutlich senken.
Der Umgang mit Gülle ist in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) neu geregelt. Wie der Bundesrat Mitte Februar 2020 mitteilte, stammen über 90 Prozent der schweizweiten Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft, ein Grossteil entfällt dabei auf die Gülle.
Der Bundesrat hält in den Erläuterungen fest, dass die landwirtschaftlichen Ammoniakemissionen zwischen 1990 und 2015 um 18 Prozent verringert werden konnten. Dies sei aber in erster Linie aufgrund der Verringerung des Tierbestandes zwischen 1990 und 2000 zurückzuführen. Es bestehe nach wie vor eine Ziellücke «Die Umsetzung konkreter technischer Minderungsmassnahmen ist von grosser Bedeutung», heisst es weiter.
Massnahmen hätten sich bewährt
Zwei Massnahmen zur Vermeidung von Ammoniak- und Geruchsemissionen gilt es für die Bauern umzusetzen: Zum einen müssen Güllelager dauerhaft abgedeckt sein, damit kein Ammoniak austreten kann.
Zum anderen ist es künftig Vorschrift, Gülle – wo topografisch möglich – mit Schleppschlauchverteilern und nicht mehr mit Pralltellern auszubringen. «Dieses emissionsmindernde Ausbringverfahren wird seit mehreren Jahren im Rahmen der Direktzahlungsverordnung gefördert. Viele Landwirtschaftsbetriebe setzen diese beiden Massnahmen schon heute um. Sie haben sich bewährt», teilte die Landesregierung weiter mit. Die Betriebe hätten noch genügend Zeit, sich den Bestimmungen anzupassen.
Bis zu einer Hangneigung von 18 Prozent
«Sowohl die dauerhaft wirksame Abdeckung von Güllelagern wie auch die emissionsmindernde Ausbringung von Gülle sind erfolgreich erprobt und entsprechen dem Stand der Technik», heisst es in den Erläuterungen weiter.
Der Schleppschlauch ist bis zu einer Hangneigung von 18 Prozent grundsätzlich anzuwenden. «Damit insbesondere kleine Betriebe nicht übermässig belastet werden, sind Betriebe von der Pflicht zur emissionsmindernden Gülleausbringung befreit, wenn die Fläche mit einer Hangneigung bis 18 Prozent weniger als 3 Hektare beträgt», heisst es im Bericht des Bundes.
Als geeignete Verfahren gelten die bandförmige Ausbringung mit Schleppschlauch- oder Schleppschuhverteilern, das Schlitzdrillverfahren mit offenem oder geschlossenem Schlitz sowie die Ausbringung mit Breitverteilern im Ackerbau, sofern die ausgebrachten flüssigen Hofdünger innerhalb von wenigen Stunden in den Boden eingearbeitet werden.
Luftreinhalte-Verordnung
Änderungen
Lagerung von flüssigen Hofdüngern
Einrichtungen für die Lagerung von Gülle und flüssigen Vergärungsprodukten sind mit einer dauerhaft wirksamen Abdeckung zur Begrenzung der Ammoniak- und Geruchsemissionen auszustatten. Das BAFU und das Bundesamt für Landwirtschaft erlassen gemeinsam Empfehlungen.
Ausbringung von flüssigen Hofdüngern
1 Gülle und flüssige Vergärungsprodukte sind auf Flächen mit Hangneigungen bis 18 Prozent durch geeignete Verfahren möglichst emissionsarm auszubringen, wenn diese Flächen auf dem Betrieb insgesamt 3 oder mehr Hektare betragen.
2 Als geeignete Verfahren gemäss Absatz 1 gelten: a. die bandförmige Ausbringung mit Schleppschlauch- oder Schleppschuhverteilern; b. das Schlitzdrillverfahren mit offenem oder geschlossenem Schlitz; c. die Ausbringung mit Breitverteilern im Ackerbau, sofern die ausgebrachten flüssigen Hofdünger innerhalb von wenigen Stunden in den Boden eingearbeitet werden.
3 Die Behörde kann auf schriftliches Gesuch im Einzelfall weitere technisch oder betrieblich begründete Ausnahmen gewähren.
Das wäre dasselbe ( Investition von 50000 Fr. für neues Schleppschlauchfass) wie mit uns Bauern umgegangen wird.
Da sollte man Gerichtlich dagegen vorgehen. Das wäre durch den Bauernverband zu prüfen!
Das kann doch nicht sein dass uns jeder der keine Ahnung hst sagen kann wie wir unsere Arbeit machen MÜSSEN!!
Wo du recht hast, hast du recht. Ich bin auch deiner Meinung.
ist der Schleppschlauch gut und bei einem Obligatorium nicht. Das Obligatorium des Schleppschlauches haben wir den Geldgierigen Landwirt zu verdanken.........
Ein guter Landwirt und Redner hätte
den Nationalrat überzeugen können vom
Nachteil des Schleppschlauches .
In D ist der Möschaverteiler als emissionsarm deklariert.
Oder kann noch gegen dieses angegangen werden?
3 % Bauern und 97% Experten die alles besser wissen wollen. Wie weit hat es unsere Politik gebracht???
so muss sich niemand wundern wenn es den Jungen verleidet.. weniger Erlös und immer mehr Umtrieb..!!
liebe Landwirte steht auf, haltet wieder einmal zusammen und bekämpft euch nicht immer gegenseitig!!! wehren wir uns zusammen und erklären diesen Bürokraten dass nicht alles was auf Papier gut aussieht auch praktikabel ist!!!!!
So können wir bei optimalen Wetter (kühl, feucht, regnerisch) unsere (alte) Gülletechnik weiterhin brauchen.
Schleppschläuche, Gülledrill usw. benötigen wir genau jetzt, wenn wir bei 30° Mais Güllen wollen/müssen
(ob genau das Sinn macht oder nicht, möchte ich hier jetzt nicht diskutieren).
Suchen einen Hof wen keine Kinder weitermachen wollen
[email protected]
Danke
Subventionierung der Landmaschinenfirmen nenn ich sowas
Gibt es Absatzkanäle fernab von ÖLN, Bio und SuisseGAP?
Würde auch auf die Beiträge verzichten.
Im Frühjahr hiess es das Thema sei durch, da habe ich meinen güllenwerfer nochmals revidieren lassen und jetzt das!!!
Und ein Nachbar hatte bei seinem grossen Fass die Pumpe erneuert.
Aber ein Schleppschlauch geht nicht auf das Fass.... Und werden nicht die einzigen sein wo so Geld in den Sand gesetzt haben.?
Zudem muss ich nun mit meinem 65 Ps Traktor güllen den werfer konnte ich mit einem 30 Ps Traktor fahren. Bogendruck neu mal 3
Ist die Luftreinhalte-Verordnung Teil vom ÖLN oder verbindliches Gesetz analog der Gewässerregelungen usw.?
Der SBV hat jedoch vorgezogen, die alten Pfründe kopflos zu verteidigen.
Eine zukunftsträchtige Branche sieht anders aus.