/fileadmin/images/logo.svg

Artikel werden durchsucht.

Nationalrat hält am Schleppschlauch-Obligatorium fest

blu/sda |

 

Bauern sollen ihre Gülle künftig mit dem Schleppschlauch ausbringen müssen, wenn es die Bedingungen zulassen. Der Nationalrat hält am ab 2022 geplanten Schleppschlauch-Obligatorium fest.

 

Eine Motion aus dem Ständerat, die es vor der Einführung wieder abschaffen wollte, lehnte die grosse Kammer am Donnerstag mit 102 zu 83 Stimmen ab. Der Ständerat hätte gewollt, dass der Gebrauch dieses Systems weiter finanziell gefördert wird.

 

Im Nationalrat setzten sich die Minderheit der Wirtschaftskommission (WAK-N) und der Bundesrat durch. Die Motion von Ständerat Peter Hegglin (Mitte/ZG) ist damit vom Tisch. Schleppschläuche werden ab 1. Januar 2022 obligatorisch, wo ihr Einsatz topografisch möglich ist. Dies soll die Ammoniak-Emissionen deutlich senken.

 

Hegglin: System nicht überall anwendbar

 

Hegglin argumentierte mit den Kosten, die die Schleppschlauch-Pflicht bringe. Temperatur und Luftfeuchtigkeit hätten einen grösseren Einfluss auf die Stickstoff-Emissionen als die Technik, sagte Hegglin zudem. Ein Obligatorium könnte dem Ziel der Ammoniakreduktion sogar entgegenwirken. Müssten gemeinsam Maschinen betrieben werden, seien die Bauern weniger flexibel beim Ausbringen der Jauche.

 

Denn das führe zu einem grösseren organisatorischen Aufwand und einer verminderten Rücksichtnahme auf die meteorologischen Bedingungen. Auch könnte das Obligatorium dazu führen, dass vermehrt Kunstdünger gebraucht werde. Zudem seien Güllefässer mit Schleppschlauchbesatz tendenziell schwerer, womit sich ein Zielkonflikt bezüglich der Bodenverdichtung ergeben könne.

 

Der Bundesrat lehnte die Motion ab. In emissionsmindernde Ausbringverfahren habe der Bund insgesamt mehr als 160 Millionen Franken investiert. Die Beiträge hätten einen Plafond erreicht, sagte Landwirtschaftsminister Guy Parmelin. Weitere Fortschritte seien nicht zu erwarten. 

 

Parmelin: Nährstoffverluste sinken

 

Die Mehrheit der Wirtschaftskommission (WAK-N) hätte die Motion annehmen wollen. Sie fand, ein Förderprogramm bringe mehr als Zwang. An Hängen oder dort, wo Bäume stünden, eigneten sich die Schleppschläuche nicht. Bei diesem Verfahren wird die Gülle über Schläuche vom Fass direkt aufs Erdreich ausgebracht statt gespritzt.

 

Trotz Fördermassnahmen steige der Anteil der Gülle, die mit Schleppschlauch ausgebracht werde, nicht mehr, argumentierten Minderheit und Bundesrat. Für Flächen, für die sich das Verfahren nicht eigne, gebe es weiterhin Ausnahmen.

 

Die meisten Kantone unterstützten das Obligatorium, sagte Landwirtschaftsminister Guy Parmelin zudem. Das Verfahren mit Schleppschlauch trage dazu bei, die Nährstoffverluste der Landwirtschaft zu senken, ohne negative Folgen für die Produktion.

 

Ammoniak: 90 Prozent aus der Landwirtschaft

 

Schleppschläuche werden gemäss einem Bundesratsentscheid ab Anfang 2022 obligatorisch, wo dies topografisch möglich ist. Dies soll die Ammoniakemissionen deutlich senken. 

 

Der Umgang mit Gülle ist in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) neu geregelt. Wie der Bundesrat Mitte Februar 2020 mitteilte, stammen über 90 Prozent der schweizweiten Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft, ein Grossteil entfällt dabei auf die Gülle. 

 

Der Bundesrat hält in den Erläuterungen fest, dass die landwirtschaftlichen Ammoniakemissionen zwischen 1990 und 2015 um 18 Prozent verringert werden konnten. Dies sei aber in erster Linie aufgrund der Verringerung des Tierbestandes zwischen 1990 und 2000 zurückzuführen. Es bestehe nach wie vor eine Ziellücke «Die Umsetzung konkreter technischer Minderungsmassnahmen ist von grosser Bedeutung», heisst es weiter.

 

Massnahmen hätten sich bewährt

 

Zwei Massnahmen zur Vermeidung von Ammoniak- und Geruchsemissionen gilt es für die Bauern umzusetzen: Zum einen müssen Güllelager dauerhaft abgedeckt sein, damit kein Ammoniak austreten kann.

 

Zum anderen ist es künftig Vorschrift, Gülle – wo topografisch möglich – mit Schleppschlauchverteilern und nicht mehr mit Pralltellern auszubringen. «Dieses emissionsmindernde Ausbringverfahren wird seit mehreren Jahren im Rahmen der Direktzahlungsverordnung gefördert. Viele Landwirtschaftsbetriebe setzen diese beiden Massnahmen schon heute um. Sie haben sich bewährt», teilte die Landesregierung weiter mit. Die Betriebe hätten noch genügend Zeit, sich den Bestimmungen anzupassen.

 

Bis zu einer Hangneigung von 18 Prozent

 

«Sowohl die dauerhaft wirksame Abdeckung von Güllelagern wie auch die emissionsmindernde Ausbringung von Gülle sind erfolgreich erprobt und entsprechen dem Stand der Technik», heisst es in den Erläuterungen weiter. 

 

Der Schleppschlauch ist bis zu einer Hangneigung von 18 Prozent grundsätzlich anzuwenden. «Damit insbesondere kleine Betriebe nicht übermässig belastet werden, sind Betriebe von der Pflicht zur emissionsmindernden Gülleausbringung befreit, wenn die Fläche mit einer Hangneigung bis 18 Prozent weniger als 3 Hektare beträgt», heisst es im Bericht des Bundes.

 

Als geeignete Verfahren gelten die bandförmige Ausbringung mit Schleppschlauch- oder Schleppschuhverteilern, das Schlitzdrillverfahren mit offenem oder geschlossenem Schlitz sowie die Ausbringung mit Breitverteilern im Ackerbau, sofern die ausgebrachten flüssigen Hofdünger innerhalb von wenigen Stunden in den Boden eingearbeitet werden.

 

Luftreinhalte-Verordnung

 

Änderungen

 

Lagerung von flüssigen Hofdüngern 

 

Einrichtungen für die Lagerung von Gülle und flüssigen Vergärungsprodukten sind mit einer dauerhaft wirksamen Abdeckung zur Begrenzung der Ammoniak- und Geruchsemissionen auszustatten. Das BAFU und das Bundesamt für Landwirtschaft erlassen gemeinsam Empfehlungen.

 

Ausbringung von flüssigen Hofdüngern 

 

1 Gülle und flüssige Vergärungsprodukte sind auf Flächen mit Hangneigungen bis 18 Prozent durch geeignete Verfahren möglichst emissionsarm auszubringen, wenn diese Flächen auf dem Betrieb insgesamt 3 oder mehr Hektare betragen.

 

2 Als geeignete Verfahren gemäss Absatz 1 gelten: a. die bandförmige Ausbringung mit Schleppschlauch- oder Schleppschuhverteilern; b. das Schlitzdrillverfahren mit offenem oder geschlossenem Schlitz; c. die Ausbringung mit Breitverteilern im Ackerbau, sofern die ausgebrachten flüssigen Hofdünger innerhalb von wenigen Stunden in den Boden eingearbeitet werden.

 

3 Die Behörde kann auf schriftliches Gesuch im Einzelfall weitere technisch oder betrieblich begründete Ausnahmen gewähren.

Kommentare (34)

Sortieren nach:Likes|Datum
  • arbauer | 23.06.2021
    Ich habe seit 20 Jahren einen Schleppschlauchverteiler und bin sehr zufrieden damit. ich kann bei günstigen Bedingungen schnell paar Hektaren verschlauchen. Dies investition hat sich bezahlt gemacht!!!
  • Othmar Bernet | 22.06.2021
    Wenn ich lese, was ihr da alle schreibt, fällt etwas ganz besonders stark auf. Ihr möchtet immer wieder die Verantwortung an andere abschieben, statt selber mal richtig zu überlegen. Wie könnte denn das ganze Problem am einfachsten gelöst werden?! Ihr benutzt den Schweizer Bauer immerwieder als Frustablasser, als sogenanntes Ventil und ihr wiegelt einander da nur auf. Wie wäre wenn ihr, dies als Austauschplattform für die Problemlöung nutzen würdet. Sogenannt als Wissensaustausch Plattform?
  • Florian Kalt | 22.06.2021
    Bravo. Dass passt. Jetzt können unsere Tiere den Mist auch wieder Fressen. Mit dem Schwader die ganze Scheisse wieder im Schwad und dann durch die Presse in die Raufe.en Guete.
  • Für Gerechtigkeit | 19.06.2021
    Wie sollen all die Landwirte die hohen Investitionskosten tätigen????Immer mehr Auflagen, Polizei Kontrolle via Öln ausbauen, noch mehr Beamte einstellen.....Entweder haben wir gerechte Preise auf unseren hergestellten Produkten, oder solch Zwängerei, sind zu bekämpfen.......
  • Gesunder Menschenverstand | 19.06.2021
    Verbietet alle Autos mit Verbrennungsmotor, Übergangsfrist 6 Monate!
    Das wäre dasselbe ( Investition von 50000 Fr. für neues Schleppschlauchfass) wie mit uns Bauern umgegangen wird.
    Da sollte man Gerichtlich dagegen vorgehen. Das wäre durch den Bauernverband zu prüfen!
    • Roli | 21.06.2021
      Genau! Jetz soll unser Verband zeigen was er wert ist!
      Das kann doch nicht sein dass uns jeder der keine Ahnung hst sagen kann wie wir unsere Arbeit machen MÜSSEN!!
      • Ernst | 23.06.2021
        die letzte Abstimmung schon wieder vergessen, ich glaube unser Verband hat uns sehr unterstützt, es geht halt besser zu Nörgeln als es besser zu machen
    • Othmar Bernet | 22.06.2021
      Wenn Du schon von gesunden Menschenverstand schreibst, dann solltest du diesen auch Leben. Das was Du da aber rauslässt ist eher das umgekehrte von dem wie du dein Pseudo gewählt hast. Lieber wieder die Verantwortung für Euer Handeln abgeben, ja abschieben an andere, nur nicht selber den Kopf einschalten und mal Paar Sachen wirklich hinterfragen und dann dem entsprechend zu handeln. Es gibt sie immer mehr, die das wirklich tun, die daraus lernen,Du aber leider anscheinend nicht.......
    • Hansruedi A. | 25.07.2021
      Gesunder Menschenverstand
      Wo du recht hast, hast du recht. Ich bin auch deiner Meinung.
  • Talbauer | 18.06.2021
    Es ist doch für nicht Landwirtschaftliche Nationalräte schwierig zu verstehen , dass wenn es Geld gibt
    ist der Schleppschlauch gut und bei einem Obligatorium nicht. Das Obligatorium des Schleppschlauches haben wir den Geldgierigen Landwirt zu verdanken.........
  • Res | 18.06.2021
    Habe 30 ha Land, davon 4.5 ha unter 18%, diese 4.5 ha sind verteillt auf 8 Parzellen, das wird mal Lustig... Der Prallteller ( Jovo Schüssel) ist schon seit dem mittag am Terra ( 1800 KG) angekoppelt und sobald 100% regen ansteht wird innerhalb 1/4Std verschlaucht, 1.6 Km Bodenleitung. Viele Nachbarn machen es ähnlich. Maschinengemeinschaft oder Lohnunternehmer beim Güllen ist nur Kontraproduktiv, wird aber wohl die Zukunft sein. Einziger Gewinner Industrie ca. 90 Milionen und Bundesbeamnten.
  • Biobergbauer | 18.06.2021
    Martin Haab sitzt ja im Nationalrat .
    Ein guter Landwirt und Redner hätte
    den Nationalrat überzeugen können vom
    Nachteil des Schleppschlauches .
    • Othmar Bernet | 22.06.2021
      Wie soll er andere überzeugen, wenn ihm die wirklich stichhaltigen Argumente fehlen. Die hätte er aber gehabt, wenn er der Motion Hegglin wirklich voll und ganz gefolgt wäre. Haben sie Herr Habb die Motion wirklich gut studiert was darin steht. Wenn ja , warum haben sie den den Bundesrat und den ganzen Nationalrat darüber nicht gehörig in Kenntnis gesetzt. Oder haben sie Herr Haab das etwa gemacht?! Es ist viel einfacher dem BAFU und BLW die Schuld zu zuweisen.
    • Ernst | 23.06.2021
      Bitte hört mal auf Martin Haab zu kritisieren, wenn ihr die Politik in den letzten Monaten verfolgt haben, so müsst ihr feststellen das Haab einer der besten Politiker für uns Bauern in Bern ist, es währe schön wenn wir noch mehr von denen hätten !!!
      • Othmar Bernet | 25.06.2021
        Dann bedarf es einer wiederholung, wenn der Schweizer Bauer das Gefühl hat dass das nicht gut sein die Wahrheit an Licht zu bringen. Wenn Gülle stinkt und das ganze Dorf verpestet, kann der Schleppschlauch nichts ändern daran. Herr haab mag manches ja gut machen, nur in dieser Sache glaube ich ihm nur wenig. Stimmt zwar das 95% vom NR keine Ahnung haben. Du martin Haab hättest aber eine gehabt, ich denke du hast sie nicht genutz. Oder schon
  • Kollege, hat Möscha | 18.06.2021
    Es wird mit der Einführung keine messbare Wirkung geben. Alle Prognosen fussen auf Feldversuchen, die nur ein Spektrum der Wirklichkeit abbilden. Diese Versuche haben während der gemessenen Zeit einen Vorteil für die Schleppschlauch Variante gezeigt. Allerdings schrumpft der Vorsprung bei idealen Wetterverhältnissen massiv.
    In D ist der Möschaverteiler als emissionsarm deklariert.
  • Hügelbauer | 18.06.2021
    Ist der Schleppschlauch nun Pflicht ab 2022?
    Oder kann noch gegen dieses angegangen werden?
  • Thomas | 18.06.2021
    Wenn das Obligatorium wirklich kommt, ist es auf unserem Betrieb definitiv vorbei mit güllen nur bei kühlem und feuchtem Wetter. Denn, der Lohnunternehmer hat mir angekündigt, er kann nicht mehr auf die Wetterverhältnisse Rücksicht nehmen. Seine Terminplanung ist knapp. Er kann nicht nur bei feuchter idealer Güllewitterung diese Arbeit verrichten. Es wird dann halt mal 32 Grad und mehr sein.
    3 % Bauern und 97% Experten die alles besser wissen wollen. Wie weit hat es unsere Politik gebracht???
  • Bauer mit Leidenschaft | 18.06.2021
    Diese ewige bevormunderei...!!
    so muss sich niemand wundern wenn es den Jungen verleidet.. weniger Erlös und immer mehr Umtrieb..!!
    liebe Landwirte steht auf, haltet wieder einmal zusammen und bekämpft euch nicht immer gegenseitig!!! wehren wir uns zusammen und erklären diesen Bürokraten dass nicht alles was auf Papier gut aussieht auch praktikabel ist!!!!!
    • Arthus Hansen | 18.06.2021
      Besser wäre zu Argumentieren, dass wir mit allen Techniken arbeiten nach guter landwirtschaftlicher Praxis.

      So können wir bei optimalen Wetter (kühl, feucht, regnerisch) unsere (alte) Gülletechnik weiterhin brauchen.
      Schleppschläuche, Gülledrill usw. benötigen wir genau jetzt, wenn wir bei 30° Mais Güllen wollen/müssen
      (ob genau das Sinn macht oder nicht, möchte ich hier jetzt nicht diskutieren).
      • Talbauer | 18.06.2021
        Du sprichst mir aus der Seele! Es ist ja in meinem Intresse dass die Gülle gut aufgenommen wird, sprich genau bei kühlen leicht regnerischem Wetter spontan 2 ha mit dem eigenen Breitverteilfass ausbringen, 60 PS Traktor, 4 m Fass, leihcte Maschinen. Finde es es super dass ich sehe, diese Woche, echt jetzt,(!!) wird Mais gegüllt mit Schleppschlauch oder Schleppschlauch Fass, da fahren 25 Tonne auf dem Acker. Das wott mir nid in Grind. Aber es sei besser, genau. Politiker* nid begriffe.
        • Martin Haab | 18.06.2021
          Das Hauptproblem liegt nicht bei der Mehrheit der NR welche die Motion Hegglin abgelehnt haben. 95% der Parlamentarier haben keine Ahnung von der "praktischen Arbeit" des Güllnens, mit oder ohne Schleppschlauch. Das Problem sind die beiden Bundesämter BAFU und BLW welche in den Kommissionen und im Parlament Überzeugungsarbeit leisteten mit äusserst fragwürdigen und zum Teil sogar falschen Fakten.
          • Othmar Bernet | 22.06.2021
            Martin Haab,haben sie denn dementsprechend reagiert und sich zur wehr gesetzt oder gehöhren sie auch zu den 95% des NR die keine Ahnung haben und nur gross dahin reden. Warum ist den der Schleppschlauch überhaup zum Thema geworden.Sie Herr Habb müssten es eigentlich wissen?!Wie ist das wenn sie ihre Gülle aubringen wollen,wie riecht es dann durchs ganze Dorf?!Sie wissen,da kann der Schleppschlauch nix verhindern,Sie schon,würden sie richtig handeln,es wurde Ihnen schon aufgezeigt,machts klick?!
    • Familie | 19.06.2021
      Wir merken nichts das die Jungen kein Interesse haben an der Landwirtschaft.
      Suchen einen Hof wen keine Kinder weitermachen wollen
      [email protected]
      Danke
  • Arthus Hansen | 18.06.2021
    Langsam führen die Auflagen im ÖLN zu echten Herausforderungen.
    Subventionierung der Landmaschinenfirmen nenn ich sowas

    Gibt es Absatzkanäle fernab von ÖLN, Bio und SuisseGAP?
    Würde auch auf die Beiträge verzichten.
    • Erfahrener Bauer | 18.06.2021
      Wäre sofort dabei,
      Im Frühjahr hiess es das Thema sei durch, da habe ich meinen güllenwerfer nochmals revidieren lassen und jetzt das!!!
      Und ein Nachbar hatte bei seinem grossen Fass die Pumpe erneuert.
      Aber ein Schleppschlauch geht nicht auf das Fass.... Und werden nicht die einzigen sein wo so Geld in den Sand gesetzt haben.?
      Zudem muss ich nun mit meinem 65 Ps Traktor güllen den werfer konnte ich mit einem 30 Ps Traktor fahren. Bogendruck neu mal 3
      • Arthus Hansen | 18.06.2021
        @Schweizer Bauer
        Ist die Luftreinhalte-Verordnung Teil vom ÖLN oder verbindliches Gesetz analog der Gewässerregelungen usw.?
      • arbauer | 23.06.2021
        dein 65PS Traktor ist sicher nicht 3 Mal so schwer wie dein 30PS ler.
    • Fritz | 18.06.2021
      Die TWI hätte die Möglichkeit geboten, sich von den Fesseln der Politik zu lösen.
      Der SBV hat jedoch vorgezogen, die alten Pfründe kopflos zu verteidigen.
      Eine zukunftsträchtige Branche sieht anders aus.
      • Kollege, hat Möscha | 18.06.2021
        Quatsch, die TWI hätte genau null Einfluss auf die Ammoniakvorschriften gehabt.
  • Ostschweizer | 18.06.2021
    Wenn all die Studien mit dem Ammoniakverlust stimmen, dann muss sich der Erfolg ja schon nächstes Jahr messen lassen. Wird das Ziel nicht erreicht, soll der Bund all die angeschafften Maschinen zurückkaufen. Er kann das dann ja den Grünen oder jenen welche die Studien gemacht haben in Rechnung stellen. Ich befürchte nämlich, dass dann eine Reduktion der Tierbestände der nächste Schritt ist......
  • BioBergbauer | 17.06.2021
    Genau jetzt bei sollchem Wetter kontraproduktiv, sobald das Wetter umschlägt ist jeder Landwirt unterwegs. Mit schleppschlauch entstehen entweder hohe Investitionen oder die wenigen Lohnunternehmer sind bei jedem wetter unterwegs.
    • Mitte FDP Lobby | 17.06.2021
      Spielt keine Rolle. Das ist die CO2 Retourkutsche vom Sonntag. Schuld sind immer die Bauern.
      • BioBergbauer | 18.06.2021
        Abgerechnet wird bei den nächsten wahlen, die 2 Windfähnchen Partein die Mitte und FDP haben schon beim Co2 gesetzt an ihrer Basis vorbei politisiert.

Das Wetter heute in

Umfrage

Geht Ihr auf die Jagd?

  • Ja:
    51.27%
  • Nein, habe keine Ausbildung/Berechtigung:
    43.65%
  • Früher ja, jetzt nicht mehr:
    1.85%
  • Noch nicht, will Ausbildung machen:
    3.23%

Teilnehmer insgesamt: 433

Zur Aktuellen Umfrage

Bekanntschaften

Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?