Der Bauernverband erwartet von Verarbeitern und Handel, dass sie die gestiegenen Kosten durch höhere Preise abgelten. – SBV
Die Produzentenpreise für Landwirtinnen und Landwirte sollen ab sofort um mindestens fünf Prozent steigen. Das verlangt der Schweizer Bauernverband (SBV). 2023 sollen die Preise wegen höheren Kosten durch neue Umweltauflagen erneut erhöht werden.
Die Preise für Produktionsmittel in der Landwirtschaft hätten sich in den letzten Monaten um 6,2 Prozent erhöht, schreibt der Schweizer Bauernverband (SBV) in einer Mitteilung vom Mittwoch. Das entspricht Mehrausgaben in der Grössenordnung von 465 Millionen Franken pro Jahr.
Weitere 5 bis 10 Prozent 2023
Deshalb verlangt die Landwirtschaftskammer des SBV eine sofortige Erhöhung der Produzentenpreise um mindestens fünf Prozent. Die Kammer ist das Parlament des Verbands. «Das ist mehr als gerechtfertigt, weil im Verkauf verschiedene Lebensmittel bereits teurer geworden sind, ohne dass der Mehrpreis den einheimischen Bauernfamilien weitergereicht worden wäre», hebt die Kammer hervor.
Für das Jahr 2023 geht sie noch weiter: Dann brauche es zusätzliche Erlöse von mindestens fünf Prozent in der Tierproduktion und zehn Prozent im Pflanzenbau. Dies deshalb, um die höheren Kosten und Risiken der Umsetzung neuer Umweltauflagen abzufangen.
Mehr Aufwand und weniger Ertrag
Begründet wird diese Forderung unter anderem mit neuen Vorgaben im Umweltschutz. Konkret stehe im kommenden Jahr die Umsetzung der parlamentarischen Initiative «Absenkpfad» an. Diese umfasse «ehrgeizigste Zielvorgaben» in Bezug auf die Reduktion von Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffen, schreibt der SBV.
Diese Auflagen führten zu tieferen Erträgen, höherem Arbeitsaufwand und höheren Kosten in der Produktion. Berechnungsmodelle der Forschungsanstalt Agroscope hätten bestätigt, dass die Kosten im Pflanzenbau um rund zehn Prozent und in der Tierhaltung um rund fünf Prozent steigen werden.
«Aus diesem Grund sind ab dem nächsten Jahr weitere Preisanpassungen für die landwirtschaftlichen Erzeugnisse in mindestens diesen beiden Grössenordnungen nötig», hebt der SBV hervor. Der Bauernverband verlangt deshalb von den nachgelagerten Stufen – vom Erstabnehmer bis hin zum Detailhandel – dass sie mit «entsprechenden Erhöhungen der Produzentenpreise die wirtschaftlichen Folgen der Bauernfamilien für eine noch nachhaltigere einheimische Lebensmittelherstellung mitabfedern.» Da der Bund keine Erhöhung der Direktzahlungen für die Landwirtschaft vorsehe, sei dies nicht mehr als fair.
«Massnahmenplan Sauberes Wasser»
Im April hat der Bundesrat den «Massnahmenplan Sauberes Wasser» präsentiert. Dieser enthält ein Paket von Landwirtschaftsverordnungen im Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative «Reduktion des Risikos beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln». Die Änderungen werden voraussichtlich im Frühling 2022 vom Bundesrat beschlossen und sollen auf den 1. Januar 2023 in Kraft treten. Ein zweites Verordnungspaket mit zusätzlichen Massnahmen wird der Bundesrat zu einem späteren Zeitpunkt in die Vernehmlassung geben.
Wichtigste Änderungen im Überblick
ÖLN Mindestanteil Biodiversitätsförderfläche auf Ackerfläche
Auf den Ackerflächen eines Betriebs müssen mindestens 3,5% der Fläche mit spezifischen Biodiversitätsförderflächen angelegt werden. Diese Voraussetzung gilt nur für Betriebe mit mehr als 3 ha offener Ackerfläche in der Tal- und Hügelzone. Im ersten Umsetzungsjahr werden bei mangelhafter Erreichung dieses Mindestanteils noch keine Direktzahlungen gekürzt. Die Massnahme hilft, den Nährstoffeintrag und den Pflanzenschutzmitteleinsatz zu reduzieren. Und gleichzeitig werden Defizite bei der Biodiversität im Ackerbaugebiet gesenkt.
ÖLN Pflanzenschutzmittel:
In der Frühjahressession 2021 hat das Parlament das Landwirtschaftsgesetz ergänzt. Bis 2027 müssen die Risiken für Oberflächengewässer, naturnahe Lebensräume und Abbauprodukte im Grundwasser um 50% reduziert werden. Der Aktionsplan Pflanzenschutzmittel enthält dazu 51 Massnahmen von denen knapp die Hälfte bereits eingeführt worden ist. Nun sollen neue Massnahmen dazu kommen. Der Einsatz von Wirkstoffen mit erhöhten Risikopotenzialen wird eingeschränkt. Die zuständigen kantonalen Fachstellen können indes Sonderbewilligungen für solche Wirkstoffe erteilen, sofern kein Ersatz durch Wirkstoffe mit tieferem Risikopotenzial möglich ist. Ausserdem müssen die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter Massnahmen zur Reduktion der Abdrift und der Abschwemmung von Pflanzenschutzmitteln umsetzen. Pflanzenschutzmittel-Geräte müssen zudem zwingend mit einer Spritzeninnenreinigung ausgerüstet sein.
ÖLN Nährstoffbilanz:
Die bisherigen Fehlerbereiche von +10 Prozent bei Stickstoff und Phosphor werden aufgehoben. Berechnungen von Agroscope und BLW gehen von einem Reduktionspotential von rund 2.3 % aus. Dies entspricht rund 1/8 des Absenkzieles von voraussichtlich 20% bis 2030. Die N- und P-Versorgung darf ab 2023 bei maximal 100% liegen. Liegen sie darüber, so werden wie bisher Direktzahlungen gekürzt.
Produktionssystembeiträge:
Die vorgeschlagenen Produktionssystembeiträge umfassen bestehende weiterentwickelte Produktionssystem-Programme und Ressourceneffizienz-Programme sowie neue Produktionssystem-Programme. Das Kernziel dieser Beiträge ist die landwirtschaftliche Produktion sowie naturnahe, umwelt- und tierfreundliche Produktionsformen gemäss der Definition in Artikel 75 Landwirtschaftsgesetz zu fördern. Alle Massnahmen stehen im Dienste der Produktion und fördern alternative Produktionsformen sowie widerstandsfähigere und diversifizierte Produktionssysteme.
2 Responses
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E-mail landwirtschaftsbetrieb@bluewin.ch
DANKE
Hallo)
Ich habe es ihnen schon Mal gesagt.
Das hat hier nichts zu suchen.
Das nächste mal melde ich es