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Reservekraftwerk: Bau startet in nächsten Tagen

sda |

 

Der Bau des Turbinen-Reservekraftwerks im aargauischen Birr kann in den nächsten Tagen beginnen. Der Bundesrat hat am Freitag zwei Verordnungen verabschiedet und damit den Weg für eine schnelle Baubewilligung geebnet.

 

Die acht mobilen Turbinen auf dem Betriebsgelände von GE Gas Power, die mit Gas, Öl oder Wasserstoff betrieben werden können, sollen ab Februar 2023 einsatzbereit sein. Sie haben eine Leistung von rund 250 Megawatt. Das entspricht etwa dem Zweieinhalbfachen des Wasserkraftwerks Rheinfelden, wie es in der Mitteilung heisst.

 

Bis im Frühling 2026

 

Die Turbinen sollen bis im Frühling 2026 zur Verfügung stehen, als Absicherung für den Fall, dass es im Winter zum Strommangel kommt. Gebaut werden soll es auf dem Betriebsgelände der GE Gas Power. Der Vertrag mit dem Unternehmen hatte das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) Anfang September unterschrieben.

 

Damit die Bauarbeiten rasch starten können, braucht es Anpassungen bei den Bewilligungspflichten für die Planung, den Bau und auch die Erschliessung des Reservekraftwerks. Die beiden dafür nötigen Verordnungen verabschiedete der Bundesrat am Freitag. Sie treten am Samstag in Kraft und gelten bis Ende Mai 2023.

 

Verordnung als Grundlage

 

Die «Verordnung über die Änderung einer Bestimmung des Landesversorgungsgesetzes» schafft die Voraussetzungen, damit für einzelne gesetzliche Bestimmungen vorübergehend eine andere Lösung möglich ist. Betroffen sind unter anderen das Raumplanungsgesetz und das Umweltschutzgesetz.

 

Die «Verordnung über die Bereitstellung eines temporären Reservekraftwerks in Birr» ist Grundlage für den raschen Bau. Sie regelt zum Beispiel, dass die Planungspflicht gemäss Raumplanungsgesetz, die Festsetzung im kantonalen Richtplan und die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht eingehalten werden müssen. Ebenso sind kantonale Bestimmungen, die dem raschen Aufbau der Anlage widersprechen, für das Kraftwerk nicht anwendbar.

 

Mit Verfügung des Uvek

 

Für die Anlage sieht der Bundesrat ein besonderes Bewilligungsverfahren vor – das Uvek kann den Bau des Reservekraftwerks mit einer Verfügung bewilligen. Rechtswirksam wird diese laut der Mitteilung am 26. September.

 

Die zuständigen Behörden des Kantons Aargau und der Bund kontrollierten während der Arbeiten die Einhaltung der einschlägigen materiellen Vorschriften des Raumplanungs-, Bau-, Umwelt- und Energierechts, hiess es in der Mitteilung.

 

Damit das Reservekraftwerk betrieben werden kann, sind noch Anpassungen der Lärmschutz- und Luftreinhaltevorschriften nötig, wie der Bundesrat schreibt. Über die Anpassung der entsprechenden Verordnungen will er in den nächsten Wochen entscheiden. Gleich will er mit der Verordnung für den Abruf der Reserve verfahren.

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