Rückerstattungsanträge einreichen

Noch bis 15. Januar 2018 können bei der Oberzolldirektion die Rückerstattungsanträge für die Treibstoffsteuer eingereicht werden.

Noch bis 15. Januar 2018 können bei der Oberzolldirektion die Rückerstattungsanträge für die Treibstoffsteuer eingereicht werden.

Die Mineralölsteuer auf Treibstoff (Benzin, Diesel) wird auf der Treibstoffmenge rückerstattet, die unter durchschnittlichen Bedingungen je Flächeneinheit und Kulturart normalerweise verbraucht wird (Normverbrauch). Die Oberzolldirektion (OZD) hat die Rückerstattungsanträge den bisherigen Bezügern der Rückerstattung direkt zugestellt.

Wer das Formular bis Mitte Dezember 2017 nicht erhält, kann es bei der OZD schriftlich, telefonisch oder per E-Mail verlangen. Nähere Informationen: Oberzolldirektion, Sektion VOC, Automobilsteuer, Rückerstattungen, 3003 Bern, Telefon 058 462 65 47, Mail an [email protected] 

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