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Strafanzeige gegen Tierschutz-Vorstandsmitglieder

Zwei suspendierte Vorstandsmitglieder des Schweizer Tierschutzes (STS) haben gegen die Präsidentin der Vereinigung und ehemalige Vorstandskolleginnen und -kollegen Strafanzeige eingereicht. Unter anderem geht es um den Vorwurf der ungetreuen Geschäftsführung und überrissene Spesenbezüge.

sda |

Das suspendierte Vorstandsmitglied, die Schaffhauser SP-Nationalrätin Martina Munz, bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA entsprechende Aussagen in einem Bericht der CH-Media-Zeitungen vom Montag. Die Strafanzeige sei bereits im April eingereicht worden, und die Basler Staatsanwaltschaft habe Ermittlungen aufgenommen, sagte Munz.

Strafanzeige als «einzigerAusweg»

Die Staatsanwaltschaft selber wollte auf Anfrage keine Stellung nehmen. Gestützt auf das Amts- und Untersuchungsgeheimnis sowie die Strafprozessordnung, aber auch aufgrund der Persönlichkeitsrechte möglicherweise Betroffener und allfälliger Verfahrensbeteiligter könne sich die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt grundsätzlich nicht zu allfälligen hängigen Strafverfahren äussern, so die Begründung.

Munz selber spricht im Zusammenhang mit der Strafanzeige von einem problematischen Schritt in einer schier ausweglosen Situation. «Wir haben anderthalb Jahre vergeblich versucht, unter anderem mit der Überprüfung, ob die Spendengelder statutengemäss verwendet werden, unsere Pflicht als Vorstandsmitglieder zu erfüllen», sagte sie.

Als Kritiker seien sie und ihr Vorstandskollege Michel Roux nun aber kaltgestellt worden, so dass sie keinen anderen Ausweg mehr gesehen hätten, als zu rechtlichen Mitteln zu greifen.

Schwere Vorwürfe

Die Vorwürfe an die Präsidentin Nicole Ruch sind gemäss Bericht aus den CH-Media-Zeitungen «happig». Sie beinhalten ungetreue Geschäftsführung, fragwürdige Immobiliengeschäfte, Zweckentfremdung von Spenden und Legaten sowie überrissene Spesenbezüge.

Die Präsidentin des Tierschutzes weist diese Vorwürfe als ungerechtfertigt zurück. Man sei dabei, das Rechnungswesen zu modernisieren und dem Zewo-Standard anzupassen.

Der STS-Zentralvorstand hat, wie der Sonntagsblick» berichtete, Munz und Roux suspendiert, weil die beiden wiederholt das Loyalitäts- und Kollegialitätsprinzip verletzt haben sollen. Die Suspendierung soll bis zur Delegiertenversammlung im November dauern, dann rät der Zentralvorstand zu ihrer Abwahl.

Der «Schweizer Bauer» hat über die Suspendierung berichtet. 

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