Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) reagierte vergangene Woche «mit grossem Erstaunen» auf Matznetters Vorwürfe und wies diese scharf zurück. Matznetter versuche, aus ungerechtfertigten Beschuldigungen und der Unterstellung illegaler Preisabsprachen politisches Kapital zu schlagen, konterte die Wirtschaftskammer.
Zugleich stellte sie fest, dass der Lebensmittelhandel stets bestrebt sei, qualitativ hochwertige Produkte zu fairen Preisen anzubieten.
Kostensteigerungen müssen weitergegeben werden
«Die Preise in Österreich werden durch verschiedene Faktoren beeinflusst, darunter Energiekosten, Rohstoffkosten und Transportkosten. In den vergangenen Monaten haben sich diese Faktoren drastisch auf sämtlichen Stufen der Wertschöpfung niedergeschlagen und im Lebensmittelhandel als letztes Glied in der Kette kumuliert», so die WKÖ.
Zusätzlich seien die Lohnkosten stark gestiegen. Da die Gewinnmarge im Lebensmittelhandel mit einer Umsatzrentabilität von nur 1 % bis 2 % zu den geringsten aller Wirtschaftszweige zähle, sei es unmöglich, solche grossen Kostensteigerungen nicht zumindest teilweise an die Kunden weiterzugeben.
Gesetzlich verpflichtet
Auch die vorgebrachte Anschuldigung bezüglich Preisabsprachen bei Discountern und der Nutzung von Preisaktionen zur anschliessenden Preiserhöhung entbehre jeder Grundlage, betonte die WKÖ.
Der Lebensmittelhandel sei gesetzlich verpflichtet, faire Wettbewerbspraktiken einzuhalten. Die Kammer wies zudem den Vorwurf zurück, die Branche würde erhaltene Energiekostenzuschüsse zur Gewinnmaximierung verwenden.