Die Vorgaben für Hausumbauten in Berggebieten sollen gelockert und das Zweitwohnungsgesetz entsprechend angepasst werden. Die zuständige Nationalratskommission hat eine entsprechende Vorlage verabschiedet. Nun ist das Parlament an der Reihe.
Nach der Vernehmlassung hielt die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (Urek-N) an der Vorlage fest – mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten.
Gemeinden mit mehr als zwanzig Prozent Zweitwohnungen, die sich an Einschränkungen halten müssen, sollen für die Neunutzung von altrechtlichen Wohngebäuden mehr Freiheit erhalten.
«Unnötige und schädliche Beschränkung»
Den Anstoss zur Vorlage hatte Nationalratspräsident Martin Candinas (Mitte/GR) mit einer parlamentarischen Initiative gegeben. Er störte sich an «unnötigen und schädlichen Beschränkungen des Zweitwohnungsgesetzes in Sachen Abbruch und Wiederaufbau von altrechtlichen Wohnungen».
Heute können altrechtliche Bauten in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über zwanzig Prozent nur beschränkt modernisiert werden.
«Punktuelle Flexibilität»
Nun soll es bei der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes eine «punktuelle Flexibilisierung» geben, wie die Urek-N schreibt. Eigentümerinnen und Eigentümer altrechtlicher Häuser sollen diese um maximal dreissig Prozent vergrössern und gleichzeitig zusätzliche Wohnungen schaffen können, ohne dass die Nutzung eingeschränkt wird. Dasselbe soll im Fall eines Abbruchs und Wiederaufbaus gelten.
Die Kommissionsminderheit lehnt die Änderung des Zweitwohnungsgesetzes ab, weil diese aus ihrer Sicht den Zweitwohnungsartikel der Verfassung verletzt und sich ungünstig auf den Erstwohnungsmarkt auswirkt. In der Vernehmlassung hatten sich vor allem Umweltorganisationen kritisch zur Vorlage geäussert.
Die Zweitwohnungsinitiative war im März 2012 von Volk und Ständen angenommen worden. Sie beschränkt die Zahl der Ferienwohnungen und Häuser pro Gemeinde auf maximal zwanzig Prozent.


