Im Fokus der Agrarpolitik ab 2022 sollen der wirtschaftliche und soziale Bereich liegen. Die zuständige Kommission des Nationalrates will wie der Ständerat keine ökologischen Ziele in die Vorlage aufnehmen.
Der Kommission für Wirtschaft und Abgaben der grossen Kammer (WAK-N) lagen noch rund fünfzehn Anträge vor, die Beschlüsse des Ständerats anzupassen oder zu ergänzen. Sie fanden nicht zuletzt vor dem Hintergrund des von der Kommission angestrebten etappenweisen Vorgehens für die Weiterentwicklung der Agrarpolitik keine Mehrheit.
Keine strengeren Bedingungen
Die WAK-N sprach sich gemäss den Parlamentsdiensten mit klarem Mehr dagegen aus, die Ausrichtung der Verkäsungszulage (Art. 38) oder von Versorgungssicherheitsbeiträgen (Art. 72) an strengere Bedingungen zu knüpfen oder Marktentlastungsmassnahmen für Fleisch (Art. 50) oder Eier (Art. 52) ganz aufzuheben.
Aus Sicht einer Minderheit verzerren diese Instrumente den Wettbewerb und sind biodiversitätsschädigend. Die Mehrheit will weitere Ökologisierungsmassnahmen jedoch nicht im Rahmen der aktuellen Reform diskutieren.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben der grossen Kammer (WAK-N) verabschiedete mit der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) verbundene Anpassungen im Landwirtschaftsgesetz schliesslich mit 14 zu 0 Stimmen, mit 10 Enthaltungen.
Gegen «Hörnerfranken»
Zunächst sollten in den Augen der Mehrheit die Auswirkungen der neuen Bestimmungen zur Verminderung der Risiken durch Pflanzenschutzmittel überprüft werden. Die WAK-N lehnte mit 15 zu 10 Stimmen über die Beschlüsse des Ständerates hinausgehende Anpassungen bei den Direktzahlungen ab, etwa beim ökologischen Leistungsnachweis.
Auch keine Mehrheit fand in der Kommission ein Beitrag an höhere Kosten für die Haltung von Tieren mit Hörnern. Die Mehrheit ist ebenso gegen einen neuen Beitrag für besonders klimafreundliche Betriebe und einen neuen, nach Tierkategorien abgestuften Beitrag zur Förderung der Tiergesundheit. Beide Anliegen wurden mit 15 zu 10 Stimmen abgelehnt.
Begrenzte Mitsprache für Umweltorganisationen
Unterstützen will die WAK-Mehrheit dagegen – wie der Ständerat – einen Beitrag des Bundes an die Verbilligung der Prämien von privatwirtschaftlichen Ernteversicherungen. Ebenso unterstützt die Kommission die Regelung der Verbandsbeschwerde bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in einem neuen Artikel grundsätzlich, spricht sich aber in Abweichung vom Ständerat mit 14 zu 10 Stimmen für eine Einschränkung der Parteistellung von Umweltschutzorganisationen auf zwei Verfahrenssituationen aus, nämlich die erstmalige Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels (PSM) mit einem neuen Wirkstoff und die gezielte Überprüfung von bereits bewilligten PSM. Die Kommission verspricht sich dadurch kürzere Verfahrensdauern und schnellere Lösungen zum Schutz der Kulturen.
Ergänzen will die WAK-N die Vorlage mit einer Bestimmung zur Unterstützung von Nützlingen bei der Schädlingsbekämpfung.
Einverstanden ist die WAK-N mit dem Ständeratsentscheid, die Reform des Bodenrechts von der AP22+ abzukoppeln und in einer separaten Vorlage aufzugleisen. Sie unterstützt eine entsprechende Motion. Ebenfalls wie der Ständerat will die Kommission, dass der Bundesrat seinen Konzeptvorschlag zur Zukunft der Agrarpolitik in eine Botschaft für die nächste Etappe der Agrarpolitik ummünzt und diese bis Ende 2027 vorlegt.