Die Steuerbelastung steige im laufenden Jahr im Vergleich zu 2023 leicht, schrieb die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) am Donnerstag. Die Unterschiede sind von Kanton zu Kanton gross, sowohl bei natürlichen und bei juristischen Personen.
Die EFV hat zum ersten Mal je einen Index für juristische und für natürliche Personen veröffentlicht. Demnach gehen 2024 durchschnittlich 9,5 Prozent des steuerbaren Reingewinns von juristischen Personen in die Kassen von Kantonen und Gemeinden, 0,2 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr.
Die stärkste Belastung gibt es im Kanton Wallis mit 21 und im Kanton Tessin mit 18 Prozent. Überdurchschnittlich sind auch Zürich, Bern, Genf und Aargau. Am steuergünstigsten sind Zug mit 2,8 und Schaffhausen mit 3 Prozent. Die Steuerbelastung von juristischen Personen wurde in neun Kantonen kleiner und in 17 Kantonen grösser.
Bei natürlichen Personen belasten 2024 die von Kantonen und Gemeinden erhobenen Fiskalabgaben das steuerbare Einkommen im Landesmittel zu 19,5 Prozent, ebenfalls 0,2 Prozentpunkte mehr als 2023. In 19 Kantonen stieg diese sogenannte Steuerausschöpfung, und in sieben nahm sie ab.
Zug bleibt der Kanton mit der tiefsten Steuerausschöpfung bei natürlichen Personen. Am oberen Ende der Rangliste stehen die Waadt und Genf. Überdurchschnittlich hoch ist die Steuerausschöpfung auch in Bern und Basel-Stadt. Zürich dagegen liegt unter dem Landesmittel, das Tessin im Bereich dieses Mittels.
Ein höherer Steuersatz muss nicht der Grund für eine wachsende Steuerausschöpfung sein. Die Steuerausschöpfung bildet das Verhältnis zwischen effektiven Steuereinnahmen und steuerbaren Einkommen ab. Einen Anstieg kann auslösen, dass es im Kanton mehr Steuerpflichtige mit hohem Einkommen gibt.