Die Idee dahinter: einen Anreiz für Photovoltaik-Anlagen auf Dächern geben. Die Stromversorgungsverordnung regelt, wie viel Erzeugungskapazität in die Gemeinschaft eingebracht werden muss und auf welchen Netzebenen Anschlüsse zulässig sind. Der Strom muss selbst erzeugt werden, wie es in der Mitteilung vom Mittwoch hiess.
Mehr Rabatt nach Vernehmlassung
Der in einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) gehandelte Strom profitiert von einem reduzierten Netznutzungstarif. Die Stromversorgungsverordnung legt dafür einen Abschlag von 40 Prozent – oder 20 Prozent bei Nutzung mehrerer Netzebenen – fest. In der Vernehmlassung hatte er noch 30 respektive 20 Prozent vorgeschlagen.
Abgrenzung Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV), virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) und Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG).
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«Der festgelegte Rabatt nun höher als in der Vernehmlassung, aber mit 40% immer noch deutlich unter dem gesetzlichen Maximum von 60%», schreibt Swissolar in einer Mitteilung. Der Fachverband für Sonnenenergie kritisiert, dass damit zu schwache Anreize für den lokalen Verbrauch gesetzt werden. Der Bundesrat müsse bei nächster Gelegenheit den Rabatt erhöhen, um damit den Netzausbaubedarf zu reduzieren.
Eine LEG kann sich höchstens auf eine Gemeinde erstrecken, und es müssen sich alle Teilnehmenden in derselben Gemeinde und beim gleichen Netzbetreiber befinden. Alle müssen mit einem smarten Messsystem ausgerüstet sein. Gesetzliche Basis für LEG ist das im Juni 2024 an der Urne gutgeheissene Stromversorgungsgesetz.
Angemessen bezahlen
Ab 2026 gelten auch Änderungen in der Energieverordnung. Neu müssen Strom-Verteilnetzbetreiber Strom aus Produktionsanlagen abnehmen, und es muss angemessen dafür bezahlt werden. Können sich Anlagen- und Netzbetreiber nicht einigen, richtet sich die Höhe der Vergütung neu nach dem «vierteljährlich gemittelten Marktpreis».
Das soll die Produzenten vor kurzfristigen Marktpreisschwankungen schützen, wie der Bundesrat schreibt. Als zusätzlicher Schutz vor sehr tiefen Marktpreisen ist eine Minimalvergütung für Strom aus Anlagen mit bis zu 150 Kilowatt (kW) Leistung vorgesehen.
Amortisation von Anlagen ermöglichen
Ziel ist, auch bei längerfristig sehr tiefen Quartals-Marktpreisen eine Amortisation von Referenzanlagen über ihre Lebensdauer sicherzustellen. Die Ansätze für diese Minimalvergütung hat der Bundesrat nach der Vernehmlassung erhöht. Davon profitieren namentlich Anlagen, die zum Eigengebrauch produzieren.
Für kleine Solaranlagen mit unter 30 kW Leistung beträgt die Minimalvergütung nun 6 Rappen je Kilowattstunde. In der Vernehmlassung hatte der Bundesrat 4,6 Rappen vorgeschlagen. Für Anlagen zwischen 30 und 150 kW mit Eigenverbrauch liegt die Minimalvergütung für die ersten 30 kW ebenfalls bei 6 Rappen je Kilowattstunde. Für die Leistung ab 30 kW gibt es dagegen nichts. In der Vernehmlassung hätte die Null für die gesamte Leistung gegolten.
Tiefer ist dafür der Ansatz für Anlagen ab 30 kW ohne Eigenverbrauch. Hier liegt die Minimalvergütung bei 6,2 Rappen je Kilowattstunde. Im Vernehmlassungsentwurf waren es noch 6,7 Rappen je Kilowattstunde gewesen.
Die Höhe der Vergütungen werden ebenfalls kritisiert. Die Mindestvergütungen sei mit mit 1,2 bis 6,2 Rappen Rappen pro Kilowattstunde zu tief, um die Amortisation der meisten Solaranlagen sicherzustellen, schrieb die Schweizerische Energie-Stiftung (SES) in einer Mitteilung. Der Bundesrat setze den Willen des Parlaments und des Volks zu wenig entschlossen um. «Mit den neuen Mindestvergütungen sind vor allem kleine Solaranlagen nur dann profitabel, wenn die privaten Produzenten einen relevanten Teil des Stroms selber verbrauchen und so Stromkosten sparen. Besitzerinnen und Besitzer grosser Dachflächen mit wenig Eigenverbrauch haben das Nachsehen und werden in vielen Fällen wohl nur einen Bruchteil des PV-Potenzials auf ihrem Dach realisieren. Damit wird der Ausbau der kleinen und mittleren PV-Anlagen nicht wie von Parlament und Volk gewünscht vorangehen», sagt Léonore Hälg, Solarexpertin bei der SES.
Flexibilität soll Netz entlasten
Konsumentinnen und Konsumenten, die ihren Stromverbrauch auf die Belastung des Netzes abstimmen, können von differenzierten Tarifen profitieren und so mithelfen, das Netz zu entlasten. Es soll sich lohnen, die Waschmaschine nicht in Spitzen-Belastungszeiten laufen zu lassen oder dann auch keine Elektrofahrzeuge zu laden.
Mittel- bis langfristig könnten über flexiblere Netznutzungsentgelte zukünftige Netzausbaukosten reduziert werden, schreibt der Bundesrat zu der Verordnungsanpassung.