Wenn aber ein Landwirt z.B. Lohnarbeiten ausführt und/oder Pensionspferde hat und so die 100’000er-Umsatzschwelle erreicht, ist er mehrwertsteuerpflichtig. Per 1.Januar 2024 werden in der Schweiz die Mehrwertsteuersätze erhöht.
Die neuen Steuersätze gelten für Leistungen ab dem 1.Januar 2024. Das Rechnungsdatum oder das Datum des Zahlungseingangs spielen für die Höhe des Steuersatzes keine Rolle, wie die Agro-Treuhand Rütti schreibt. Sie gibt folgende Tipps:
- Installieren Sie möglichst bald das MWST-Update Ihrer Buchhaltungssoftware. So sind beim Buchen die neuen Steuersätze verfügbar, und das per 1.Juli 2023 aktualisierte MWST-Abrechnungsformular wird korrekt ausgefüllt.
- Passen Sie Ihre Fakturierungssoftware bzw. Ihre Rechnungsvorlagen rechtzeitig an. Achten Sie beim Ausstellen der Rechnung auf den Zeitpunkt der erbrachten Leistung.


