Vor 40-Jahren, also im Jahr 1985, wurde die Autobahnvignette für Autofahrerinnen und -fahrer für die Nutzung der Nationalstrassen obligatorisch. In den ersten Jahren kostete sie noch 30 Franken. Zehn Jahre später wurde der Preis auf 40 Franken erhöht.
Eine weitere Erhöhung auf 100 Franken lehnte das Schweizer Stimmvolk 2013 jedoch ab. Mit der Einführung der elektronischen Vignette im August 2023 hatten die Fahrzeuglenkerinnen und -lenker dann erstmals die Wahl zwischen der Klebevignette und der digitalen Variante. Die Vignetteneinnahmen fliessen ausschliesslich in Unterhalt, Betrieb und Ausbau der Nationalstrassen.
35 Prozent digital
Gemäss dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit hat sich die E-Vignette in ihrem ersten Jahr schon gut etabliert. Per Ende November entfielen von den etwa 11 Millionen verkauften Vignetten rund 35 Prozent auf die digitale Variante .
Der Verkaufspreis von 40 Franken und die Gültigkeitsdauer vom Dezember des Vorjahres bis zum Januar des Folgejahres würden für beide Varianten unverändert bleiben, wie der Touring Club Schweiz (TCS) schreibt. Unverändert bleibe auch die Höhe der Busse: Lenkerinnen und Lenker, die ohne Vignette auf der Autobahn unterwegs sind, werden mit 200 Franken gebüsst.
Alte Vignette abkratzen
Die Kontrolle einer E-Vignette erfolge anhand stichprobenartiger Abfragen der Kontrollschilder, denn die E-Vignette ist im Unterschied zur Klebevignette nicht an das Fahrzeug, sondern an das Kontrollschild gebunden, wie der TCS erklärt.
Dies sei insbesondere für Inhaberinnen und Inhaber von Wechselschildern und Personen, die unterjährig ein neues Fahrzeug kaufen, ein Vorteil. Ganz abgesehen davon, dass man sich das mühsame Abkratzen der alten Vignette sparen könne. Der TCS empfiehlt, die E-Vignette ausschliesslich über das Webportal «Via» unter diesem Link www.e-vignette.ch des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit zu erwerben. Andere Anbieter verlangen meist einen höheren Preis.
Vorgaben für die Klebevignette unverändert
Die Klebevignetten können weiterhin an den bekannten Verkaufsstellen sowie bei den Sektionen des TCS gekauft werden, wie der Verein selbst mitteilt. Die Vignette müsse gut sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden. Das Gesetz verbiete unter anderem, die Vignette mit Klebestreifen zu befestigen oder im Handschuhfach aufzubewahren.
Die Vignette muss laut dem TCS ausserdem am Rand der Windschutzscheibe oder hinter dem Innenspiegel angebracht werden, ohne die Sicht zu behindern. Es gibt zwar kein Gesetz darüber, dass nur die jeweils gültige Vignette auf der Frontscheibe kleben darf, der TCS rät aber dazu, die alte Vignette zu entfernen. Die Polizei könne nämlich Autofahrerinnen und Autofahrer büssen, wenn die Sicht durch eine oder mehrere Vignetten eingeschränkt sei.