Der Kanton Luzern weist aufgrund der hohen Nutztierdichte eine besonders hohe Ammoniakemission auf. Um dem entgegenzuwirken, wurde 2020 der kantonale Massnahmenplan II Ammoniak ins Leben gerufen, der unter anderem die Abdeckung offener Güllelager als eine der wichtigsten Massnahmen umfasst. Bis 2030 sollen rund 1200 Güllebehälter im Kanton abgedeckt werden.
Abdeckung offener Güllelager
Die offenen Güllelagermethoden, die insbesondere auf grösseren Betrieben mit Schweinehaltung vorkommen, gelten als eine der grössten Ammoniakemissionsquellen. Daher wurden seit 2021 über 490 Betriebe zur Umstellung aufgefordert, schreibt der Kanton Luzern in einer Mitteilung. Priorität hatte hierbei die Abdeckung von Lagern mit Schweinegülle, da diese besonders hohe Ammoniakwerte erzeugt. Die Umsetzungsfrist beträgt drei Jahre, wobei der Kanton den Landwirtinnen und Landwirten je nach individueller Situation auch eine längere Frist gewährt.
Bereits 153 Betriebe haben ihre Güllelager erfolgreich abgedeckt, weitere 328 befinden sich in der Umsetzung. Nur wenige Betriebe haben die gesetzten Fristen nicht eingehalten. In diesen Fällen wurden die Unterlagen der betroffenen Betriebe der Strafuntersuchungsbehörde übergeben, was rechtliche Konsequenzen nach sich zieht.
Warum ist Ammoniak schädlich für die Umwelt?
Ammoniak ist eine gasförmige Verbindung von Stickstoff und stammt zu über 90 Prozent aus der tierhaltenden Landwirtschaft. Ammoniak entsteht, wenn tierische Exkremente mit der Luft in Kontakt kommen – etwa in Ställen, auf Misthaufen und bei der Gülleausbringung. Die Freisetzung von Ammoniak in die Luft hat zur Folge, dass Wälder, Moore und andere extensive Ökosysteme mit Stickstoff überdüngt werden. Eine übermässige Stickstoffbelastung vermindert die Artenvielfalt, führt zu Bodenversauerung und gefährdet langfristig die Grundwasserqualität. Die maximal zulässigen Stickstoffeinträge werden durch die Emissionen der vielen Nutztiere im Kanton Luzern deutlich überschritten.
Finanzielle Unterstützung für die Landwirtschaft
Da die Abdeckung offener Güllelager mit erheblichen Investitionen verbunden sei, werde diese Massnahme sowohl vom Kanton als auch vom Bund finanziell unterstützt. Landwirtinnen und Landwirte erhalten einen Beitrag von 60 Franken pro Quadratmeter abgedeckter Fläche.
Bis heute wurden rund 500 Gesuche eingereicht und etwa 300 finanzielle Beiträge ausbezahlt. Besonders hervorzuheben ist, dass rund 150 Betriebe die Massnahme proaktiv umgesetzt haben, ohne auf eine amtliche Aufforderung zu warten.

Der Kanton Luzern zieht eine positive Bilanz zur ersten Phase der Abdeckung der Güllelager.
zvg
Die Umsetzung erfolgt in Etappen
Die Sanierung der Güllebehälter erfolgt schrittweise, und jährlich fordert die Dienststelle Umwelt und Energie weitere Betriebe zur Umsetzung auf. Die Erfahrung aus der ersten Phase hat gezeigt, dass eine frühzeitige Planung für die Betriebe ratsam ist.
Landwirte sollten den baulichen Zustand ihrer Lager überprüfen, mögliche Zusatznutzungen wie Photovoltaikanlagen oder Waschplätze einbeziehen und frühzeitig Angebote einholen. Dies erleichtert den Übergang und sorgt dafür, dass die Fristen problemlos eingehalten werden können.


