Artikel werden durchsucht.
Haftungsfalle Werkvertrag: Was Landwirte wissen sollten
Lohnunternehmer sind für viele Betriebe unverzichtbar. Doch wenn bei der Arbeit ein Fehler passiert, stellt sich immer wieder die Frage: Wer haftet – der Landwirt oder der Dienstleister?

Gülle ausbringen durch einen Lohnunternehmer: Im Schadensfall trägt meist der Landwirt die Verantwortung.
Pixabay
Um diesen Artikel vollständig zu lesen, benötigen Sie ein gültiges Abo des «Schweizer Bauer».
Noch kein Abo?
                                Gerne heissen wir Sie als neue Leserin, als neuen Leser willkommen.
                                Entdecken Sie in unserem Aboshop das passende Abo zu Ihren Wünschen.
                            
Abo bestellenSie haben bereits ein Abo ?
                                Falls Sie bereits ein gültiges Abo besitzen, können Sie sich hier anmelden.
                            
AnmeldenDas Wetter heute in
Lesershop
Bekanntschaften
Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?
