In internationalen Verhandlungen beteiligt sich die Schweiz an Bestrebungen, Subventionen zugunsten fossilen Energien einzuschränken. Deshalb hatte der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, die Rückerstattungen zugunsten der Land- und Forstwirtschaft, der Pistenfahrzeuge, des Naturwerkstein-Abbaus, der Berufsfischerei und gewisser stationärer Verwendungen von Treibstoffen zu überprüfen.
Diese Prüfung ist nun abgeschlossen. «Gemäss den Ergebnissen der Regulierungsfolgenabschätzung wäre die zu erwartende Reduktion der CO2-Emissionen durch die Aufhebung oder Reduzierung der Rückerstattung sehr gering», schreibt der Bundesrat. Das sei auf das Fehlen alternativer Technologien in häufig spezialisierten Anwendungen und auf speziellem Gelände bei den betroffenen Branchen zurückzuführen, heisst es weiter.
Ausserdem habe die Rückerstattung für die Branchen wie die Landwirtschaft eine hohe wirtschaftliche Bedeutung. Aufgrund dieser Ergebnisse hat der Bundesrat beschlossen, die Rückerstattungen unverändert beizubehalten.
Zur Diskussion steht dagegen die Aufhebung der Rückerstattung an konzessionierte Transportunternehmen. Das Parlament entscheidet darüber im Rahmen der Revision des CO2-Gesetzes für die Zeit nach 2024.