Neue Anforderungen für Mulchfolien:
Abbaubare Mulchfolien, die nach der Nutzung im Boden verbleiben, müssen ab 2025 in der Fibl-Betriebsmittelliste aufgeführt sein. Noch vorhandene Folien dürfen aufgebraucht werden. Nicht abbaubare Kunststoffabdeckungen wie Bändchengewebe oder schwarze Plastikfolien bleiben erlaubt, erfordern jedoch einen sorgfältigen Umgang.
Erleichterung bei der Parallelvermarktung:
Knospe-Betriebe, die nicht biologisch bewirtschaftete Flächen übernehmen konnten, benötigten bisher eine kostenpflichtige Ausnahmebewilligung, um äusserlich nicht unterscheidbare Kulturen mit unterschiedlichem Anerkennungsstatus vermarkten zu können. Ab 2025 reicht hierfür eine einfache Meldung bei der Zertifizierungsstelle aus. Das entsprechende Online-Formular steht dafür bereit.
Beschränkter Einsatz von Exzolt:
Das Tierarzneimittel Exzolt mit dem Wirkstoff Fluralaner zur Bekämpfung von Vogelmilben wirkt systemisch und wird über die Haut oder über den Magen-Darm-Trakt aufgenommen, über die Blutbahn verteilt und an die Milben abgegeben. Fluralaner ist umstritten und darf daher ab dem nächsten Jahr nur noch mit einer Ausnahmebewilligung eingesetzt werden.
Pausierung des Biodiversitäts-Checks:
Für die Kontrolle 2025 entfällt die Pflicht zum Ausfüllen des Biodiversitäts-Checks. Grund dafür sind Arbeiten an der IT-Infrastruktur des Online-Tools. In dieser Zeit können keine Daten erfasst werden.