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Neuer Gesamtarbeitsvertrag für Metzger

Die Sozialpartner für das schweizerische Metzgereigewerbe haben sich auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag geeinigt. Er soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) bringe unter anderem höhere Mindestlöhne für gelernte Fachkräfte, teilten die Sozialpartner des GAV für das schweizerische Metzgereigewerbe mit.

Margendruck und Fachkräftemangel

Auch eine zeitgemässe Arbeitsorganisation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die den aktuellen und zukünftigen Anforderungen gerecht werde, bringe der GAV, schrieben der Schweizer Fleisch-Fachverband (SFF) und der Metzgereipersonal-Verband der Schweiz (MPV).

Im Zentrum der Verhandlungen der letzten Monate standen laut Mitteilung drängende Branchenthemen wie der Arbeits- und Fachkräftemangel sowie der steigende Margendruck. Die Gremien beider Verbände hätten dem GAV zugestimmt. Als Nächstes beantragen die Sozialpartner beim Bundesrat die Allgemeinverbindlichkeit des GAV bis zum 31. Dezember 2030.

Mindestlohn von 4700 Franken nach Lehre

In den ersten zwei Jahren nach der dreijährigen Lehre mit dem EFZ-Abschluss sei ein Mindestlohn von 4700 Franken vorgesehen, hiess es beim MPV auf Anfrage. Ab dem dritten Jahr sollen es dann 4900 Franken sein. Für Arbeitnehmende mit einem Berufsattest EBA liege der Mindestlohn in den ersten zwei Jahren nach der Ausbildung bei 4400 Franken, ab dem dritten Jahr seien es 4600 Franken.

Der GAV 2027 sehe zudem flexible Arbeitszeiten und einen Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub vor, der über das gesetzliche Minimum hinausgehe. Mit dem GAV 2027 setzen die Sozialpartner ein starkes Zeichen für eine zukunftsfähige und attraktive Fleischbranche, wie es weiter hiess. Die Sozialpartner seien sich einig, dass dies einen bedeutenden Entwicklungsschritt markiere.

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