Die sogenannten Strukturkosten wie Gebäudenutzung, Maschineneinsatz und Personalkosten werden in der Betriebsbuchhaltung nicht auf die einzelnen Betriebszweige heruntergebrochen. Mittels Vollkostenrechnung kann dieses Manko beseitigt und der Arbeitsverdienst pro Stunde errechnet werden.
Laut der Agro-Treuhand Seeland AG gilt es zu beachten, dass zur Erstellung einer Vollkostenrechnung der Betriebsleiter einen gewissen Effort leisten muss. Idealerweise werden die nötigen Unterlagen während einem Jahr gesammelt, bevor die eigentliche Berechnung angegangen wird.
Zudem sollten die aufgewendeten Betriebsstunden pro Betriebszweig während einem Jahr notiert werden. Wer ermitteln will, wie eine nachhaltige Bewirtschaftung des Betriebes gesichert wird und wo allfälliges Verbesserungspotenzial besteht, kann sich bei der Treuhandstelle melden.