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Siloanlagen richtig versichern

Silos sind für die Futterversorgung unverzichtbar, stellen aber auch ein Risiko dar. Je nach Kanton fallen sie unter die kantonale Gebäudeversicherung oder eine private Deckung. Inventar, Technik und mögliche Folgekosten wie Entsorgung müssen separat versichert werden.

Silvan Heiniger* |

Auf landwirtschaftlichen Betrieben kommen unterschiedliche Silotypen zum Einsatz – sie sichern die Futterversorgung und stellen teils eine erhebliche Investition dar. Gleichzeitig sind verschiedene Risiken damit verbunden. Um die Siloanlagen richtig zu versichern, ist eine sorgfältige Deckungsprüfung der kantonalen Gebäudeversicherungen und deren Abgrenzungsnormen unerlässlich.

Je nach Kanton sind grosse Hochsilos über den kantonalen oder einen privaten Gebäudeversicherer obligatorisch gegen Feuer- und Elementargefahren zu versichern. Kleinere Kraftfuttersilos und Fahrsilos können in der Regel freiwillig über das Betriebsinventar versichert werden.

Inhalt ist nicht gedeckt

Der Inhalt der Silos, ob Kraftfutter oder Silage, ist nicht über die Gebäudeversicherung gedeckt. Er ist zusammen mit den anderen selbst produzierten oder zugekauften Vorräten in der Inventarversicherung mit seinem maximalen Bestand aufzuführen. Neben Feuer- und Elementarschäden sind auch die technischen und baulichen Risiken der verschiedenen Silotypen zu berücksichtigen. Die Silos inklusive der technischen Einrichtungen, wie Förderschnecken oder Entnahmevorrichtungen, können über eine technische Versicherung versichert werden.

Bei Hochsilos ist das Bersten und Umstürzen ein Thema. Problematisch ist vor allem schweres Siliergut wie nasse Grassilage, Pressschnitzel oder CCM bei ungleichmässiger Verteilung. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass Abbruch-, Entsorgungs- und Räumungskosten entstehen können, welche genügend hoch mitversichert werden sollten. Zu beachten sind bei den technischen Versicherungen die Ausschlüsse: Erfolgt ein Siloeinsturz aufgrund von Baumängeln oder Altersschwäche, ist das nicht gedeckt.

Regelmässige Wartung nötig

Aus diesem Grund verlangen Versicherer Konstruktionsnachweise und regelmässige Wartung, um Versicherungsdeckung zu gewähren. Schäden durch Umsturz auf eigene Gebäude und/oder Fahrhabe sind ohne Einschluss von zusätzlichen Gefahren auf den angrenzenden Gebäuden bzw. ohne eine Vollkaskoversicherung für Fahrzeuge und Maschinen meist nicht gedeckt.

Die Berater der Agrisano-Regionalstellen, die den kantonalen Bauernverbänden angegliedert sind, oder der Beratungsdienst der Agrisano in Brugg AG sind beim Aufbau eines korrekten Versicherungsschutzes aller Fahrzeuge gerne behilflich. 

* Der Autor arbeitet bei der Agrisano-Stiftung

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