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Sozialversicherungen: Ansätze steigen 2025

Die Teuerung wirkt sich auf die Beiträge und Zulagen in den Sozialversicherungen aus. Ihre Ansätze werden nach oben angepasst.

Beat Nebiker* |

Die AHV/IV-Renten werden per 2025 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angeglichen und um 2,9% erhöht. Die monatliche Vollrente (mit voller Beitragsdauer) wird im Minimum 1260 Fr. (heute 1225 Fr.) und im Maximum 2520 Fr. (heute 2450 Fr.) betragen.

Höherer Beitrag für 3a

Zu beachten ist, dass die 13. AHV-Altersrente erst ab 2026 zum Tragen kommt. Der jährliche AHV/IV/EO-Mindestbeitrag wird von 514 Fr. auf 530 Fr. erhöht. Die Anpassung der AHV/IV-Renten hat auch Auswirkungen auf die berufliche Vorsorge (2. Säule) der familienfremden Angestellten. Wird die BVG-Eintrittsschwelle erreicht (bei einem unterjährigen Anstellungsverhältnis pro rata), entspricht die AHV-Lohnsumme minus dem Koordinationsabzug dem in der Pensionskasse versicherten Lohn. Die jährliche BVG-Eintrittsschwelle wird 22’680 Fr. (heute 22’050 Fr.) und der Koordinationsabzug 26’460 Fr. (heute 25’725 Fr.) betragen. Der minimal koordinierte BVG-Lohn wird sich auf 3’780 Fr. (heute 3’675 Fr.) belaufen.

Im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) wird sich der maximal erlaubte Steuerabzug wie folgt ändern: Für Personen, die einer zweiten Säule angeschlossen sind, wird er maximal 7’258 Fr. (heute 7’056 Fr.) betragen. Für Personen ohne zweite Säule wird er maximal 20% des AHV-Nettoeinkommens bis max. 36’288 (heute 35’280 Fr.) betragen.

Höhere Kinderzulagen

Die Mindestansätze der nicht-landwirtschaftlichen und der landwirtschaftlichen Familienzulagen werden ebenfalls per 2025 erhöht. In den Kantonen, welche die Familienzulagen seit 2009 bereits erhöht haben oder höhere Zulagen als die bundesrechtlichen Mindestansätze ausrichten, sind andere oder keine Anpassungen zu erwarten. In der Landwirtschaft werden die monatlichen Kinderzulagen von 200 Fr. auf 215 Fr. und die monatlichen Ausbildungszulagen von 250 Fr. auf 268 Fr. angehoben. Im Berggebiet werden zudem noch Zuschläge von 20 Fr. ausbezahlt.

Die monatliche Haushaltszulage für familienfremde landwirtschaftliche Angestellte wird nicht erhöht und beträgt somit auch im nächsten Jahr 100 Fr. Auch die Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen werden sich erhöhen. Details und eine Übersicht aller Beträge für 2025 sind auf der Website des Bundesamts für Sozialversicherungen veröffentlicht: Beiträge an die Sozialversicherungen (admin.ch). Bei Fragen sind die landwirtschaftlichen Versicherungsberatungsstellen, die den kantonalen Bauernverbänden angegliedert sind, oder der Beratungsdienst der Agrisano in Brugg AG gerne behilflich.

*Der Autor arbeitet bei der Agrisano Stiftung.

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