Gemäss dem Raumplanungsgesetz dient die Landwirtschaftszone der langfristigen Sicherung der Ernährungsbasis des Landes. Deshalb darf man grundsätzlich in einer Nutzungszone nur Bauten und Anlagen errichten, die dem Zweck dieser Zone entsprechen
Zweckänderung
Im neuen «News&Tipps» der Agro Treuhand Rütti und Seeland wird ein Beispiel gemacht, was dies für einen pensionierten Landwirt bedeuten kann, der seine landwirtschaftliche Nutzfläche in Einzelparzellen an Dritte verpachtet. Er nutzt seine Wohnung weiterhin selbst, die zweite Wohnung ist schon länger vermietet. Nun will er die leer stehenden Ökonomiegebäude möglichst gewinnbringend ausserlandwirtschaftlich vermieten.
Wie Agro Treuhand schreibt, handelt es sich um ein nicht zonenkonformes Projekt. Infrage komme vor allem eine «Zweckänderung ohne bauliche Massnahmen». In diesem Fall zulässig, aber trotzdem bewilligungspflichtig sei vorab stilles Lagern, z.B.:
- Lagerung von Materialien eines Gewerbebetriebs
- Einstellraum für Wohnwagen
Nicht möglich sei die Einrichtung eines Gewerbes mit Arbeitsplätzen. Somit würde z.B. die Vermietung der Ökonomiegebäude an einen Gewerbebetrieb nicht bewilligt.
Umbauen nicht erlaubt
Agro Treuhand erläutert, dass alle baulichen Massnahmen, die den Zweck haben, die Räume oder Flächen erst für die beabsichtigte neue Nutzung geeignet zu machen, unzulässig sind. Beispiele:
- Einzug eines neuen Betonbodens in einen Stall mit unterschiedlichen Niveaus
- Einbau von Toren für den besseren Zugang
- Isolation der Gebäudehülle
- Brandschutzmassnahmen
Zum Beispiel kleinere Reparaturen und die Erneuerung des Farbanstrichs gelten nicht als bauliche Massnahmen.
Früher hatte man Vögte die die Menschen beherrschten heute haben wir viel zu viel Beamte die den Bürger beherrschen.
Das wäre auch ein Mittel gegen weiteres überbauen von Landwirtschaftsland [bez Umzonung in Gewerbe und oder Industriezone]
Das wäre auch eine Aufgabe des Bauernverband.
gemacht werden zb.
Für Gewerbliche Zwecke die auch der Landwirtschaftsamt dienen
Natürlich dem Nutzen entsprechend. Das würde dazu führen, dass man wirtschaftlich Gesetze machen würde, da wenn etwas nicht mehr genützt werden kann keine Nutzungsgebühren verlangt werden kann.
Nicht genutzte Scheunen zu Wohnraum umnutzen ?
Warum nicht ?
Alte Scheunen könnten so genutzt und erhalten bleiben.
Es darf nicht sein das aus Tradition Regeln und Zohnenverordnung nicht eingehalten werden.
Unsere SVP mit der stärksten Kraft hat schon immer gute Chancen um Volksinitiative zu gewinnen.
Nicht jammern, Mut, Willen, Können und Fleiss bringt Erfolg.
Mit unserer direkten Demokratie in unserer Schweiz haben wir als Bürger die besten Voraussetzungen.
Zudem gibt es auch immer mehr Probleme für die wirklichen Bauern, wenn alles Mögliche anderes als Landwirtschaft in der Landwirtschaftszone gemacht wird.
das ist ein weiterer schrit in dem eigentums recht.
wenn ein landwirt land abgeben muss für strassenbau so wirt er für landw. land entschätigt ! obwohl esbauland ist für die öfentlichkeit ist.
es wurden landw enteignet für kasernen , almend, militerflugplätze die nicht mehr gebraucht werden.
sie werden den ehemalige grundeigentümmer nicht zurückgegeben.
sondern sie werden umgenutzt für neue andere firmen , wisenschaft labor startups . ( militerflughafen Dübendorf )
super !