Für Brotweizen der Klasse Top bleibt das Bonus-Malus-Prinzip bestehen, allerdings in angepasster Form.
Christian Vogel
Ab 2026 gilt ein Mindestproteingehalt von 12 Prozent für Brotweizen der Klasse Top sowie 11 Prozent für die Klassen I und II, teilt die Branchenorganisation für Getreide, Ölsaaten und Eiweisspflanzen Swissgranum mit.
Weizen mit tieferem Wert könne nur in Absprache mit den Abnehmern vermarktet werden. Damit wird ein neuer Qualitätsstandard eingeführt, der die Marktanforderungen sicherstellen soll, so Swissgranum.
Neues Bonus-Malus-System für Top-Klasse
Für Brotweizen der Klasse Top bleibt das Bonus-Malus-Prinzip bestehen, allerdings in angepasster Form:
- Innerhalb der Bandbreite von 13.0 bis 13.5 Prozent Proteingehalt gilt der Richtpreis Top als Basis.
- Über 13.5 bis 16.1 Prozent gibt es Zuschläge von 15 Rp. pro 0.1 Prozent.
- Ab 16.1 Prozent gilt der Richtpreis plus 4 Franken.
- Unter 13.0 Prozent gibt es Abzüge von 15 Rp. pro 0.1 Prozent, bis minimal 12.0 Prozent.
Diese Regelung sei für die Ernten 2026 und 2027 gültig und müsse zwingend zwischen Sammelstellen und Mühlen angewandt werden. Zwischen Produzenten und Sammelstellen bleibt die Umsetzung empfohlen.
Verschärfte Grenzwerte bei Kontaminanten
Zusätzlich werden die vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) im Juli 2025 beschlossenen neuen Grenzwerte für Mykotoxine, Mutterkorn und Ergotalkaloide übernommen.
Sie treten mit der Ernte 2026 in Kraft und orientieren sich an den EU-Vorgaben. Damit werden die Qualitätsanforderungen nochmals deutlich verschärft.
Bedeutung für Anbau und Sortenwahl
Swissgranum empfiehlt, die neuen Vorgaben bereits bei der Sortenwahl für die Herbstaussaat 2025 zu berücksichtigen.
Gleichzeitig betont die Branchenorganisation, dass die Weiterentwicklung der Qualitätsstrategie von einer Anpassung der Stickstoffdüngungsnormen begleitet werden müsse, um das volle Produktions- und Qualitätspotenzial moderner Weizensorten ausschöpfen zu können.
Gemeinsames Ziel: Hochwertiger Brotweizen
Die Marktpartner haben sich darauf verständigt, die Proteinbezahlung als wichtiges Steuerungsinstrument konsequent weiterzuentwickeln. «Mit den Anpassungen können die Ansprüche der Abnehmer an Rohstoff und Mehl künftig noch besser erfüllt werden», hält Swissgranum fest.
Die Arbeitsgruppe «Proteingehalt» wird die Umsetzung in den kommenden Jahren beobachten und mögliche weitere Entwicklungen prüfen.
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