/fileadmin/images/logo.svg

Artikel werden durchsucht.

Wer haftet bei einer Strolchenfahrt?

Wer bezahlt, wenn der Junior das Auto klaut? Die Antwort auf diese Frage hängt auch davon ab, wo die Schlüssel lagen.

Beat Nebiker* |

Wer haftet, wenn der Minderjährige das Auto seines Vaters für eine Spritztour entwendet und einen Unfall verursacht? Es handelt sich hier um eine sogenannte Strolchenfahrt. Gemäss Strassenverkehrsgesetz haftet der Sohn wie ein Fahrzeughalter.

Regress auf Sohn

Daneben bleibt aber auch die Haftung des Vaters als Fahrzeughalter bestehen. Dadurch wird sichergestellt, dass Dritte, welche aufgrund einer Strolchenfahrt einen Personen- und/oder einen Sachschaden erleiden, ihre Schadenersatzansprüche gegenüber dem Fahrzeughalter beziehungsweise seiner Motorfahrzeughaftpflichtversicherung durchsetzen können (direktes Forderungsrecht).

Der Motorfahrzeughaftpflichtversicherer wird jedoch vom Sohn die Rückzahlung der ganzen oder zumindest eines Teils der Schadensumme fordern. Das nennt sich Regress. Falls der Sohn nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügt, wird eine Vereinbarung getroffen, wonach zum Beispiel ein Anteil seines monatlichen Lehrlingslohns für die Schuldentilgung verwendet wird. Oder es wird ein Verlustschein ausgestellt, den der Sohn begleichen muss, wenn er in Zukunft einmal zu Geld kommt.

Vater haftet nur bei Schuld

Auf den Vater als Fahrzeughalter kann die Versicherung nur Regress nehmen, wenn ihn an der Entwendung des Fahrzeugs eine Schuld trifft. Dies kann dann der Fall sein, wenn der Vater die Autoschlüssel herumliegen oder im Zündschloss stecken bleiben liess. Trifft den Vater jedoch keine Schuld, wird kein Regress auf ihn genommen, und die Motorfahrzeugversicherung darf ihm keinen Selbstbehalt und Bonusverlust belasten.

Der Schaden am entwendeten Fahrzeug muss grundsätzlich vom Sohn übernommen werden. Falls für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung besteht, wird diese den Schaden in der Regel nicht übernehmen, wenn der Sohn keinen gültigen Führerschein besitzt. Die landwirtschaftlichen Versicherungsberatungsstellen, die den kantonalen Bauernverbänden angegliedert sind, oder der Beratungsdienst der Agrisano in Brugg sind Ihnen bei Fragen gerne behilflich.

*Der Autor ist Mitarbeiter bei der Agrisano-Stiftung.

    ×

    Schreibe einen Kommentar

    Kommentar ist erforderlich!

    Google Captcha ist erforderlich!

    You have reached the limit for comments!

    Das Wetter heute in

    Umfrage

    Schaut Ihr Landfrauenküche?

    • Ja, jede Folge:
      71.91%
    • Ja, ab und zu:
      17.27%
    • Nein, interessiert mich nicht:
      10.82%

    Teilnehmer insgesamt: 2791

    Zur Aktuellen Umfrage

    Bekanntschaften

    Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?