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Wer zahlt bei Wasserschaden?

 

Wenn Wasser in ein Gebäude eindringt, wird der Schaden nicht von der Gebäudeversicherung gedeckt. Andere Lösungen sind gefragt.

 

Die Schweiz wurde in den vergangenen Wochen und Monaten von Unwettern geplagt. Sturm und Hagel brachten Wasser in aussergewöhnlichen Massen übers Land. Schäden an Gebäuden, die von solchen Elementarereignissen verursacht werden, sind in den meisten Kantonen über die obligatorische Gebäudeversicherung gedeckt (Ausnahme Kantone GE, TI, AI, VS --> freiwillige Versicherung).

 

Dazu gehören auch Gebäudeschäden, die von Elementarereignissen wie Hochwasser und Überschwemmungen verursacht werden. Wird zum Beispiel ein Dach durch Hagel beschädigt, übernimmt die Gebäudeversicherung für Feuer und Elementarereignisse den entstandenen Schaden. Das Eindringen von Regen-, Schnee-, Schmelz- oder Grundwasser in ein Gebäude ist hingegen per Definition keine Elementargefahr und somit auch nicht über die obligatorische Gebäudeversicherung für Feuer und Elementargefahren gedeckt.

 

Für diese Fälle ist insbesondere bei Wohnbauten oder Ökonomiegebäuden mit hohem Ausbaustandard der Abschluss einer Gebäudewasserversicherung sehr empfehlenswert. Diese Versicherung deckt auch Schäden, die durch Wasser aus undichten Leitungen oder daran angeschlossenen Apparaten (Waschmaschine, Geschirrspüler, Heizkörper) verursacht worden sind. Richtet das Wasser, das aus einer undichten Stelle oder als Folge eines Elementarereignisses ins Gebäude eingedrungen ist, Schäden am Inventar an (Möbel, Geräte, Bilder usw.), wird dies über die Hausratversicherung abgewickelt. Beschädigte und unbrauchbare Inventargegenstände werden zum Neuwert ersetzt oder die Reparaturkosten übernommen. 

 

*Der Autor arbeitet bei der Agrisano Stiftung

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