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Winterdienst: Das gilt es zu beachten

Vielerorts hat es in den vergangenen Tag geschneit, zum Teil zünftig. Bei der Schneeräumung kommen auch landwirtschaftliche Fahrzeuge zum Einsatz. Es sollte aber unbedingt die gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden, um Probleme zu verhindern. Mehr dazu in diesem Artikel.

Thomas Hauri, Agrisano Stiftung |

Landwirtschaftliche Fahrzeuge wie Traktoren, Transporter, Zweiachsmäher oder Hoflader mit grünem Kontrollschild dürfen grundsätzlich nur für landwirtschaftliche Fahrten verwendet werden. In Artikel 86 der Verkehrsregelverordnung (VRV) ist festgehalten, was zu den landwirtschaftlichen Fahrten gezählt werden kann.

Grünes oder weisses Kontrollschild

Erlaubt sind unter anderem alle Schneeräumarbeiten, die für die Bewirtschaftung des Betriebes erforderlich sind, wie das Räumen des ganzen Hofareals inklusive Zufahrten, Feld- und Waldwegen. Diese Arbeiten dürfen auch im Lohn für andere Landwirtschaftsbetriebe erfolgen.

Mit weissem Kontrollschild eingelöste «gewerbliche Traktoren» dürfen für die Schneeräumung ohne Einschränkung eingesetzt werden. Dies gilt insbesondere für private und gewerbliche Areale oder auch für die Schneeräumung auf öffentlichen Strassen. Wenn für die Schneeräumung von öffentlichen Strassen keine oder nicht genügend gewerbliche Fahrzeuge vorhanden sind, kann die Gemeinde beim Strassenverkehrsamt eine Sondergenehmigung beantragen, damit Fahrzeuge mit grünem Kontrollschild eingesetzt werden dürfen.

Es drohen finanzielle Konsequenzen

Wird mit einem Traktor mit grünem Nummernschild ohne Ausnahmebewilligung auf einer öffentlichen Strasse Schnee gepflügt und es passiert ein Unfall, kann die Haftpflichtversicherung die Schadenzahlung ablehnen. Ausserdem muss mit einer Strafanzeige gerechnet werden. Je nach Ausmass der Sach- und Personenschäden können sich für den Landwirt schwerwiegende finanzielle Konsequenzen ergeben. Generell empfiehlt es sich, beim Ausführen von Winterdienstarbeiten die Garantiesumme der Motorfahrzeughaftpflichtversicherung ausreichend hoch anzusetzen (mindestens 10 Mio. Franken).

Die Berater der landwirtschaftlichen  Versicherungsberatungsstellen , die den kantonalen Bauernverbänden angegliedert sind, oder der  Beratungsdienst  der Agrisano in Brugg, sind beim Aufbau eines korrekten Versicherungsschutzes gerne behilflich.

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