Der Wolf sei längst nicht mehr vom Aussterben bedroht, beeinträchtige aber das Sicherheitsgefühl der Menschen und bedrohe Nutztiere.
zvg
In Niederösterreich braucht ein Jäger für die Entnahme eines sogenannten «Problemwolfs» künftig keine behördliche Genehmigung mehr.
Die aktualisierte Wolfsverordnung, die vergangene Woche von der Österreicher Landesregierung beschlossen wurde und die am 3. April in Kraft treten soll, bringt Erleichterungen.
Demnach dürfen Problemwölfe, die wiederholt in Siedlungsgebieten auftauchen oder mindestens zweimal binnen vier Wochen sachgerecht geschützte Nutztiere reissen, in dem Bundesland rasch vertrieben, vergrämt oder als ultima ratio von Jägern entnommen werden.
Pflicht zur Dokumentation
Zwar wird dafür keine behördliche Anordnung mehr benötigt, alle Massnahmen müssen aber unverzüglich dokumentiert und der Behörde gemeldet werden. Daneben will die Landesregierung den Herdenschutz in Niederösterreich verbessern. Dazu werden mit der Neufassung der Verordnung die Förderhöhen angehoben, die Förderkulisse auf ganz Niederösterreich ausgeweitet und die Gruppe der geschützten Tierarten um Pferde und Alpakas erweitert.
Als dritten Punkt beinhaltet das Regelungspaket Entschädigungen für Nutztierrisse, die unkompliziert und schnell ausbezahlt werden sollen. Schliesslich will sich Niederösterreich dafür einsetzen, den Schutzstatus des Wolfes auf EU-Ebene anzupassen.
Der Realität ins Auge sehen
Der Wolf sei längst nicht mehr vom Aussterben bedroht, beeinträchtige aber das Sicherheitsgefühl der Menschen und bedrohe Nutztiere sowie die Alm- und Weidewirtschaft, so die Landesregierung. Daher müsse die Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie nach 30 Jahren an die neue Realität angepasst werden.