Polen darf seinen Landwirten Beihilfen von umgerechnet rund 125.08 Mio Franken (126 Mio Euro) zur Stützung des Weizen- und Maisanbaus auszahlen.
Wie die Europäische Kommission in Brüssel bekanntgab, erfolgt die Genehmigung im Zuge der befristeten EU-Beihilferegelung zur Abfederung der Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine.
Im Wesentlichen geht es der polnischen Regierung darum, die Folgen der zuletzt deutlich gestiegenen ukrainischen Getreideimporte und das daraus resultierende Überangebot abzufedern.
Nicht mehr als 248’170 Franken pro Person
Laut Kommission soll mit der Massnahme der Liquiditätsbedarf der Weizen- und Maisproduzenten gedeckt werden, die von der geopolitischen Krise und den massiven Getreideeinfuhren aus der Ukraine besonders betroffen sind.
Die Entwicklung hatte sich zuletzt relativ stark auf den polnischen Weizen- und Maismarkt niedergeschlagen. Die Beihilfen dürfen ausgezahlt werden, wenn sie nicht mehr als 248’170 Franken (250’000) Euro pro Begünstigten betragen. Die Bewilligung der polnischen Sonderhilfen gilt bis zum 31. Dezember dieses Jahres.
Unterstützung auch für Bulgarien
Unter denselben Bedingungen hatte die Kommission erst Ende der vorvergangenen Woche eine bulgarische Beihilferegelung in Höhe von umgerechnet etwa 108.20 Mio Franken (109 Mio Euro) gewährt.
Diese Massnahme soll Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen offenstehen, die in der Primärproduktion bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse wie Obst, Gemüse, Reis und Zuchtpilze tätig sind. Auch Viehzüchter dürfen die Hilfen in Anspruch nehmen.
Importfolgen abmildern
Des Weiteren sollen bekanntlich über die neu geschaffene Agrarreserve insgesamt 55,8 Mio Franken (56,3 Mio Euro) für die bulgarische, polnische und rumänische Landwirtschaft bereitgestellt werden (EU+Mitgliedstaaten kl18).
Auch hier geht es - wie bei den Beihilfen aus Warschau - darum, die Folgen für die Getreide- und Ölsaatenproduzenten durch die umfangreichen Einfuhren aus der Ukraine abzumildern.