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Agrarhandel mit der Ukraine: Rückkehr zu Vorkriegsregeln

Der Agrarhandel mit der Ukraine fällt zurück auf das Niveau des bis vor drei Jahren angewendeten Assoziierungsabkommens. Die autonomen Handelsmassnahmen sind damit Geschichte. Vor allem bei Zucker werden die zollfreien Einfuhren in die EU deutlich reduziert.

AgE |

Die am 6. Juni 2022 eingeführten autonomen Handelsmassnahmen (ATM) und damit die zumindest zeitweise vollständige Handelsliberalisierung zwischen der EU und der Ukraine sind Anfang Juni Geschichte. Eingeführt wurden die Massnahmen damals, um das Land im Kampf gegen die russische Invasion zu unterstützen.

Neues dauerhaftes Handelsabkommen

Ersetzt werden sollen die ATM durch ein neues und dauerhaftes Handelsabkommen zwischen der EU und der Ukraine. Die Verhandlungen laufen allerdings noch; ein zeitnaher Abschluss der Gespräche ist dem Vernehmen nach nicht absehbar. Das Problem der für Handelsfragen zuständigen EU-Kommission: Eine Reihe der östlichen Mitgliedstaaten, darunter vor allem Ungarn und die Slowakei, aber auch Polen, Bulgarien und Rumänien, sehen eine zu starke Liberalisierung vor allem beim Agrarhandel kritisch.

Bis eine Einigung gefunden ist, wird es zunächst bis Jahresende eine Übergangslösung geben. Im Klartext: Es gelten wieder die Regeln, die von 2014 bis 2022 im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine (DCFTA) in Kraft waren. Die Zollkontingente, die ab sofort bis Jahresende gelten, werden auf sieben Zwölftel der im DCFTA vorgesehenen Jahresmengen festgesetzt.

Zollfreie Einfuhrquoten sinken deutlich

Damit muss sich die Ukraine vorerst auf deutliche Einschnitte bei der Ausfuhr von wichtigen Agrarerzeugnissen einstellen. Betroffen sind unter anderem Weizen, Gerste, Mais, Rind-, Geflügel- und Schweinefleisch sowie Eier und Zucker.

Beispielsweise wird bis Jahresende die mögliche zollfreie Einfuhr von ukrainischen Eiern und einzelnen Eiererzeugnissen nur noch insgesamt 3’500 Tonnen betragen dürfen. Selbst unter der zuletzt gültigen ATM-Notbremse lag der Schwellenwert, ab dem EU-Zölle erhoben werden müssen, zeitäquivalent fast viermal höher. Somit konnte die Ukraine rund 13-mal mehr Eier und Albumin in die EU zollfrei importieren als unter den ab sofort geltenden Regeln.

Noch gravierender dürften sich die Änderungen beim Zucker bemerkbar machen. Bis Jahresende ist es dem Land nun lediglich noch erlaubt, 11’708 Tonnen zollfrei einzuführen. Hier lag der Schwellenwert zum Auslösen der Notbremse unter den ATM auf das Gesamtjahr bezogen bei rund 262’000 Tonnen.

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