Die schwarz-grüne Landesregierung im deutschen Bundesland Hessen will ein bundesweites gesetzliches Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern.
Einen entsprechenden Entschliessungsantrag hat das Land in den Bundesrat eingebracht. Danach soll für ein Verbot eine Übergangsfrist von zwölf Jahren gelten. «Die ganzjährige Anbindehaltung entspricht nicht den heutigen Standards, die an das Tierwohl in der Landwirtschaft gelegt werden», erklärte Landwirtschaftsministerin Priska Hinz.
Für eine tiergerechte Haltung von Rindern sei es erforderlich, den Tieren genügend Bewegungsraum zu bieten. Eine ständige Anbindung verhindere das Abliegen und Aufstehen der Tiere. Es schränke zudem andere wichtige Bedürfnisse wie die eigene Körperpflege oder den Kontakt zu Artgenossen erheblich ein. Haltungssysteme, in denen Tiere ständig angebunden stehen und leben müssten, seien besonders belastend und einschränkend für die betroffenen Tiere, betonte die Grünen-Politikerin. Das wolle man ändern.
Der Anbindestall sei neben dem Laufstall immer noch ein weitverbreitetes Haltungssystem, insbesondere in der Milchviehhaltung, heisst es in der Begründung der hessischen Initiative. Die Umstellung von der Anbinde- auf die Laufstallhaltung bedeute für die Betriebe in der Regel einen erheblichen Entwicklungsschritt. Die Gewährung einer Übergangsfrist beim Ausstieg aus der ganzjährigen Anbindehaltung werde insbesondere kleinen, familiengeführten Betrieben die Zeit für diesen Entwicklungsschritt einräumen, «um weiterhin von und mit der Tierhaltung leben zu können».