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Bürokratieabbau für französische Bauern rückt näher

Die französischen Bauern dürfen weiter auf einen kurzfristigen Abbau von gesetzlichen Regularien und Bürokratie hoffen. Das Gesetz zur «Entfesselung» der Landwirtschaft hat den Vermittlungsausschuss des Parlaments passiert.

AgE |

In Frankreich hat der umstrittene Gesetzesvorschlag zur Aufhebung von Beschränkungen für die Landwirtschaft eine wichtige Hürde genommen. Der Vermittlungsausschuss des Parlaments einigte sich auf einen Kompromiss, der nun noch von beiden Kammern abgesegnet werden muss. Nach derzeitigem Stand sollen die Senatoren bereits am Mittwoch, dem 2. Juli, entscheiden.

Das «Entfesselungsgesetz»

Während die Zustimmung des Oberhauses als gesichert gelten kann, sorgen die Verhältnisse in der Nationalversammlung für Spannung. Das Regierungsbündnis von Staatspräsident Emmanuel Macron wird gemeinsam mit der rechtspopulistischen Rassemblement National (RN) aller Voraussicht nach aber genügend Stimmen mobilisieren können. Abstimmen werden die Abgeordneten am 8. Juli.

Das «Entfesselungsgesetz» soll die Landwirte von gesetzlichen und bürokratischen Auflagen entlasten und wird vor allem vom französischen Bauernverband (FNSEA) als Ergänzung zum Gesetz zur Zukunft der Landwirtschaft (LOA) betrachtet. Aus Sicht des Verbandes könnten auf einen Schlag zahlreiche Probleme behoben werden. Tatsächlich würde das Gesetz in der vom Vermittlungsausschuss vorgeschlagenen Version eine Reihe von Anliegen des FNSEA aufgreifen.

Neonikotinoid vor der Rückkehr

So sieht der Kompromiss unter anderem vor, das Neonikotinoidverbot zu lockern und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln mit Acetamiprid wieder zu ermöglichen. Unter bestimmten Bedingungen soll der Wirkstoff nun zunächst für drei Jahre wieder eingesetzt werden können. Laut dem Berichterstatter der Republikaner, Julien Dive, könnten Kulturen im Umfang von 500’000 Hektar von der Ausnahme profitieren, darunter neben Äpfeln und Haselnüssen auch Zuckerrüben.

Auch weitere Entscheidungen des Vermittlungsausschusses dürften im Sinne des FNSEA ausgefallen sein. Nicht in den Kompromiss geschafft hat es der Vorschlag, eine strategische Pflanzenschutzberatung verpflichtend zu machen. In dieser Hinsicht etwas erweitert werden soll allerdings der entsprechende Sachkundenachweis. Besiegelt würde mit der Vorlage des Vermittlungsausschusses das Ende der Trennung von Beratung und Verkauf bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln, zumindest für Händler. Entsprechende Vorgaben waren Teil des 2018 beschlossenen ersten Gesetzes zur Stärkung der Erzeuger, konnten aber nicht in die Praxis umgesetzt werden.

Wegfall von Wirkstoffen

Teilweise abgeblockt hat der Ausschuss indes Bemühungen, der Politik und auch dem Berufsstand wieder mehr Einfluss auf das für die Zulassung im Pflanzenschutz zuständige Amt für Gesundheitsschutz in Ernährung, Umwelt und Arbeit (ANSES) zu verschaffen. Anders als vom Senat angestrebt, soll die Regierung der Behörde keine Prioritäten vorgeben können.

Allerdings sollen agronomische, phytosanitäre und ökologische Belange künftig verstärkt in Stellungnahmen einfliessen müssen. Zudem soll die 2024 eingerichtete Arbeitsgruppe, die Lösungen für Engpässe nach dem Wegfall von Wirkstoffen erarbeitet, auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden.

Strafverfahren vermeiden

Erleichterungen soll der Gesetzesvorschlag den Landwirten auch beim Wassermanagement bringen. Der Kompromiss sieht vor, den Bau von Wasserspeichern und Bewässerungsanlagen zu beschleunigen, indem derartigen Projekten im Grundsatz «grosses öffentliches Interesse attestiert wird. Medienberichten zufolge ist allerdings noch nicht abschließend geklärt, ob und wie sich das mit europäischem Recht in Einklang bringen lassen kann.

Auch beim Umweltrecht will der Ausschuss den Bauern mehr Spielraum verschaffen. In Bezug auf die Regelungen zur Einstufung von Produktionsanlagen nach Umweltschutzkriterien (ICPE) sollen unter anderem Rinder-, Schweine- und Geflügelhaltungen vom Verschlechterungsverbot ausgenommen werden. Die Vorgaben für die Öffentlichkeitsbeteiligung beim Stallbau sollen zudem gelockert werden. Ausserdem sollen die Grenzen für die Erfassung von Tierhaltungen durch die Regelungen angehoben werden.

Auch bei der Durchsetzung des Umweltrechts dürfen die französischen Landwirte auf Erleichterungen hoffen. Das Entfesselungsgesetz sieht vor, die Beamten der Biodiversitätsbehörde (OFB) künftig den Präfekten und damit den lokalen Vertretern des Zentralstaates zu unterstellen. Als Leitlinie soll den Beamten aufgegeben werden, Strafverfahren so weit wie möglich zu vermeiden.

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