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EU-Kommissar bei Bio ambitioniert

Der Biolandbau kann weiterhin auf die Unterstützung der Europäischen Kommission setzen. Das hat Agrarkommissar Christophe Hansen bei den Feierlichkeiten zum diesjährigen EU-Bio-Tag deutlich gemacht.

«Der Biolandbau ist und bleibt der Goldstandard für eine nachhaltige landwirtschaftliche Produktion», erklärte Hansen. Er unterstrich seine Absicht, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Biobauern zukunftssicher zu machen.

Spezifische Föderung

Neben der Berücksichtigung von Gerichtsurteilen soll es dabei auch um Vereinfachungen gehen. Hansen hält an seiner Absicht fest, noch vor Jahresende eine begrenzte Anzahl von «gezielten Änderungen» der EU-Bioverordnung auf den Weg zu bringen. In Aussicht stellte der Kommissar zudem einen neuen Bio-Aktionsplan.

Rückenwind erhält die Biobranche laut Hansen zudem durch die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP). Im Durchschnitt werde jeder nach den Kriterien des Biolandbaus bewirtschaftete Hektar mit 148 Euro (138 Fr.) spezifischer Förderung unterstützt, erklärte der Kommissar. In der Folge sei die Anzahl der Biobauern im Vergleich zu 2018 um 30% gestiegen.

Kennzeichnung neu regeln

In der deutschen Biobranche wurden Hansens Ankündigungen begrüsst. Die Vorsitzende vom Bund Biologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Tina Andres, nahm die Kommission in die Pflicht. Wichtig sei, die Praktikabilität der Haltung von Rindern und Geflügel zu verbessern. Zudem müsse der rechtliche Rahmen für die Kennzeichnung von Bioware aus Drittländern neu geregelt werden. Bis eine praxistaugliche Lösung vorliege, müsse die Frist für gegenseitige Handelsabkommen, die zum 31. Dezember 2026 ablaufe, verlängert werden. Ansonsten leide der Handel mit wichtigen Partnern wie den USA, Indien oder Korea.

Auch die Assoziation ökologischer Lebensmittelherstellerinnen und -hersteller (AöL) hat konkrete Vorschläge für Verbesserungen. «Um mehr Rechtsklarheit und Praxisnähe bei der Anwendung der Verordnung zu schaffen, sollte die Kommission präzisere Kriterien für das Auslösen behördlicher Untersuchungen aufgrund von Rückstandsfunden schaffen», so Simone Gärtner aus dem AöL-Rechtsteam. Im Mittelpunkt stünden zudem eine praxisgerechtere Neuregelung für Reinigungs- und Desinfektionsmittel in der Verarbeitung und die Verlängerung der Fristen für Importregelungen.

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