(Symbolbild)
Fenaco
Alle Produkte, die daraus hergestellt werden, unterliegen den strengen Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitsvorschriften der EU. Die Zulassung gilt für 10 Jahre.
Zuvor hatte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Zulassung nach wissenschaftlicher Prüfung empfohlen. Die Mitgliedstaaten hatten weder eine qualifizierte Mehrheit für oder gegen die Genehmigung erreicht, damit musste die Europäische Kommission über die Zulassung entscheiden.