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EU-Parlament bei Saatgut für Bauern

Die Abgeordneten des EU-Parlaments haben am Mittwoch ihre Positionen zur Neuen Gentechnik (NGT) in der Pflanzenzüchtung sowie zur Reform der EU-Saatgut-Verordnung angenommen. 

Der Gesetzesvorschlag der EU-Kommission sieht vor, dass einige neue genomischen Verfahren nicht mehr unter die strengen Regeln für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) fallen sollen. Die Saatgut-Reform soll laut EU-Kommission mehr Sortenvielfalt auf dem Markt bringen, berichtet die APA.

Genschere einfacher einsetzen

Die mit 336 Ja-, 238 Nein-Stimmen und 41 Enthaltungen angenommene Position des Parlaments zur Neuen Gentechnik dient als Grundlage für die finale Positionsfindung mit der EU-Kommission und dem Rat in der nächsten Legislaturperiode nach den EU-Wahlen. 

Neue Mutationsverfahren wie die Genschere Crispr/Cas (Kategorie NGT-1) sollen demnach künftig einfacher zum Einsatz kommen und damit bearbeitete Pflanzen nicht mehr als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden. Ziel der Deregulierung ist unter anderem, gegen Wassermangel oder Schädlinge widerstandsfähigere Gewächse zu züchten. NGT-Verfahren mit nicht kreuzbaren Arten, Transgenese genannt, (Kategorie NGT-2) sollten hingegen unter die bestehenden GVO-Verordnungen fallen.

Das EU-Parlament hat sich für das Recht der Bauern ausgesprochen, Saat- und Pflanzengut weitergeben zu dürfen. Für die Saatgut-Position stimmten 431 Abgeordnete, 104 waren dagen, 82 enthielten sich. Laut Vorschlag der EU-Kommission sollen neue Saatgut-Sorten registriert und zertifiziert werden, bevor sie auf den Markt kommen. Die Reform soll aber für mehr Saatgut-Vielfalt auf dem Markt und auf den Feldern sorgen. Diese Steigerung der «Agrarbiodiversität» soll durch vereinfachte Regeln für Erhaltungssorten sowie Ausnahmeregelungen für Saatgutschutznetzwerke und den Austausch zwischen Landwirten erreicht werden.

«Mit dem Beschluss hat das EU-Parlament anerkannt, dass die Saatgut-Vielfalt für unsere Bäuerinnen und Bauern zentral ist», sagte Magdalena Prieler, Saatgutrechts-Expertin bei Arche Noah. «Der Beschluss des EU-Parlaments sichert die uralte Tradition und das Recht von Bauern ab, ihr eigenes Vermehrungsmaterial in kleinen Mengen untereinander entgeltlich und unentgeltlich tauschen zu können - eine Praxis, die seit Generationen praktiziert wird und die die Resilienz und Unabhängigkeit in der Landwirtschaft stärkt», 

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