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EU-Parlament will Position der Landwirte stärken

Das EU-Parlament ist bereit für Verhandlungen mit dem Rat über neue Vorschriften, die die Position der Landwirtinnen und Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette verbessern sollen. Auch bei der Kennzeichnung und Definition soll es strengere Regeln geben.

aiz |

Die Änderungen der derzeitigen Rechtsvorschriften zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zielen darauf ab, die vertragliche Stellung der Landwirte zu stärken und damit ihre Einkommen zu stabilisieren. In dem am Mittwoch mit 532 Stimmen bei 78 Gegenstimmen und 25 Enthaltungen angenommenen Mandat für die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten schlägt das Parlament mehrere Verbesserungen vor.

Schriftliche Verträge

Die Abgeordneten unterstützen die verpflichtende Einführung schriftlicher Verträge für die Lieferung landwirtschaftlicher Produkte. Sie schlagen jedoch vor, dass die Mitgliedstaaten auf Antrag einer Organisation, die den betreffenden Sektor vertritt, bestimmte Sektoren von dieser Verpflichtung ausnehmen können. Ausserdem senkt das Parlament den Schwellenwert, ab dem die Mitgliedstaaten entscheiden können, dass Verträge nicht verpflichtend sind, von 10’000 Euro (9300 Fr.) – Vorschlag der Kommission – auf 4’000 Euro (3’730 Fr.).

Um unnötigen Wettbewerb zwischen verschiedenen Produktionsmodellen zu vermeiden, lehnen die Abgeordneten die Einrichtung von Produzentenorganisationen für den biologischen Landbau ab. 

Kennzeichnung und Vermarktung

Die Abgeordneten fordern mehr Klarheit bei der Verwendung der Begriffe «fair» oder «gerecht» für landwirtschaftliche Produkte. Die Kriterien für eine entsprechende Kennzeichnung sollen auch den Beitrag der Produkte zur Entwicklung ländlicher Gemeinschaften sowie zur Förderung des Aufbaus von landwirtschaftlichen Organisationen berücksichtigen.

Die Bezeichnung «kurze Lieferkette» auf Etiketten oder in der Werbung sollte nach Ansicht der Abgeordneten nur für EU-Produkte gelten, die mit einer begrenzten Zahl von Zwischenhändlern zwischen Landwirt und Verbraucher hergestellt wurden oder über eine kurze Distanz bzw. innerhalb eines kurzen Zeitraums vermarktet werden.

Strengere Definition von Fleisch

Die Abgeordneten fügen den neuen Vorschriften eine Bedingung hinzu: Lebens- und Futtermittel pflanzlichen und tierischen Ursprungs dürfen nur aus Drittstaaten eingeführt werden, wenn ihre Rückstandswerte für Pestizide den in der EU zulässigen Höchstwert nicht überschreiten.

Die Mitgliedstaaten sollen sicherstellen, dass Lieferverträge im Rahmen öffentlicher Vergabeverfahren mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln aus der EU geschlossen werden, insbesondere mit lokalen und saisonalen Produkten. Vorrang soll Erzeugnissen mit EU-Herkunftsbezeichnungen eingeräumt werden.

Die Abgeordneten beschlossen die Einführung einer neuen Definition von Fleisch als «die zum Verzehr geeigneten Teile von Tieren» und möchten, dass Bezeichnungen wie Steak, Schnitzel, Wurst oder Burger ausschliesslich Produkten vorbehalten sind, die tatsächlich Fleisch enthalten. Zellkultivierte Alternativen sollen nach Ansicht der Abgeordneten diese Bezeichnungen nicht tragen dürfen.

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