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F: Agrarbudget wird um 20% erhöht

 

In Frankreich wird dem Landwirtschaftsministerium im kommenden Jahr voraussichtlich mehr Geld zur Verfügung stehen. Im aktuellen Haushaltsentwurf sind für 2023 rund 5,99 Mrd. Euro (5,83 Mrd. Fr.) vorgesehen. Gegenüber dem derzeitigen Budget würde das einer Aufstockung um fast 20 % entsprechen. 

 

Zu berücksichtigen ist dabei, dass die Mittel für die Fischerei nicht mehr vom Agrarressort bereitgestellt werden müssen, sondern vom zuständigen Staatssekretariat.

 

Wettbewerbsfähigkeit grösster Posten

 

Grösster Posten im Etat des Ministeriums bleiben auch 2023 die Gelder für die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Branche. Eingeplant sind hier 33% des Budgets. Weitere 27% sind für die Aus- und Weiterbildung vorgesehen, wobei der Ausbildung von Tierärzten ein besonderes Augenmerk gelten soll. Jeweils 11% des Gesamtbudgets sollen in die Lebensmittelsicherheit sowie politische Projekte des Ministeriums fliessen.

 

Gestärkt werden sollen nach offiziellen Angaben die Mittel zur Bewältigung von Krisen wie der Vogelgrippe sowie für die Prävention im Bereich der Lebensmittelsicherheit. Insgesamt sollen dem Ministerium zufolge 2023 mehr als 23 Mrd. Euro (22,4 Mrd. Fr.) für die Entwicklung der Agrar- und Ernährungswirtschaft zur Verfügung stehen. Eingerechnet werden dabei 1,5 Mrd. Euro (1,46 Mrd. Fr.) aus dem Konjunkturprogramm, mehr als 9 Mrd. Euro (8,76 Mrd. Fr.) aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sowie Erleichterungen bei Steuern und Sozialabgaben im Umfang von 8,5 Mrd. Euro (8,27 Mrd. Fr.).

 

Personal wird aufgestockt

 

Die zusätzlichen Mittel will das Pariser Agrarressort unter anderem für den Ausgleich von geringeren Zahlungen aus Brüssel für Agrarumwelt- und Klimamassnahmen (MAEC) sowie Ausgleichzahlungen für benachteiligte Gebiete (ICHN) verwenden. Ausserdem wird dem Budget künftig ein höherer Anteil der Erleichterungen von Sozialabgaben für Saisonarbeiter angerechnet, was mit 427 Mio. Euro (415 Mio. Fr.) zu Buche schlägt.

 

Aufgestockt wird zudem das Personal, was vor allem mit der Reorganisation der amtlichen Lebensmittelkontrolle zusammenhängen dürfte. Geplant ist bekanntlich, die Verantwortung für sämtliche Gesundheits- und Hygienefragen im Zusammenhang mit der Lebensmittelsicherheit beim Landwirtschaftsministerium zu bündeln und dazu etwa 60 Mitarbeiter der beim Wirtschaftsressort angesiedelten Generaldirektion für Wettbewerb, Verbraucherfragen und Nahrungsmittelkontrolle (DGCCRF) zum 1. Januar 2023 zur Generaldirektion für Ernährung (DGAL) des Agrarressorts zu versetzen. Im Zuge dessen sollen mehr als 120 Vollzeitstellenäquivalente geschaffen werden. 

 

Anreize für Ernteversicherung vergrössern

 

Ein Teil des Aufwuchses ist ausserdem auf die Reform der Ernteversicherung zurückzuführen, die zum Jahreswechsel greifen wird. Für das kommende Jahr sind insgesamt 560 Mio. Euro (545 Mio. Fr.) eingeplant. Bisher standen etwa 184 Mio. Euro (179 Mio. Fr.) aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie 120 Mio. Euro (117 Mio. Fr.) aus Abgaben zur Verfügung. Bis 2025 soll das Budget für die Risikovorsorge auf jährlich 600 Mio. Euro (584 Mio. Fr.) anwachsen können.

 

Erst kürzlich hatte Staatspräsident Emmanuel Macron zudem eine Obergrenze von 680 Mio. Euro (661 Mio. Fr.) in Aussicht gestellt. Ende September wurden nun letzte Details zu den Umsetzungsmodalitäten des neuen Systems bekannt. Wie aus dem Entwurf für ein entsprechendes Dekret hervorgeht, sollen die staatlichen Entschädigungen für durch Naturkatastrophen hervorgerufene Schäden für nichtversicherte Landwirte degressiv gestaltet werden und von zunächst 45 % bis 2025 auf 35 % abgesenkt werden. Die Regierung
will so den Anreiz zum Abschluss einer Versicherung vergrössern. Ohnehin können nichtversicherte Landwirte maximal die Hälfte der Gesamtkompensation von Versicherten erhalten.

 

Für Produktionszweige wie den Gemüsebau sowie die Saatguterzeugung und Imkerei, für die derzeit keine Versicherungsangebote verfügbar sind, will das Ministerium den staatlichen Entschädigungssatz bei 45% fixieren.

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