Dabei geht es um den Hanf mit einem Tetrahydrocannabinol-(THC)-Gehalt von maximal 0,2%. Auch dessen Produktion ist streng reguliert, und nur Landwirte mit einer Lizenz dürfen diese Pflanzen anbauen.
Laut Angaben der Regierung kann ein Landwirt mit Lizenz künftig den Hanf auf jeden seiner Flächen erzeugen und muss dafür nicht ein zuvor genau beantragtes Areal nutzen. Zur Anbausaison 2026 sind dann zwei weitere Änderungen geplant: Erstens wird die Höchstdauer für eine Lizenz von drei auf sechs Jahre verdoppelt; zweitens wird es dem Landwirt, der erstmals eine Lizenz beantragt hat, erlaubt, den Hanfanbau und damit den Start der Lizenzlaufzeit um ein Jahr zu verschieben.
Staatssekretär Daniel Zeichner vom britischen Landwirtschaftsministerium (DEFRA) bezeichnete die Änderungen an der Lizenzregelung für Industriehanf als «positiven Schritt» für die Landwirte. Diese würden eine grössere Flexibilität bei der Fruchtfolge ermöglichen, sodass die Farmer die wirtschaftlichen und ökologischen Vorteile der Pflanze Hanf voll ausschöpfen könnten.
Der Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe, die eine Anbaulizenz für Hanf besitzen, hat sich von lediglich sechs im Jahr 2013 auf 136 im vergangenen Jahr erhöht. Die Erstlizenz für den Anbau dieser Kultur kostet umgerechnet etwa 660 Franken.