Umgerechnet erhalten Bauernbetriebe in Schleswig-Holstein eine Entschädigung in Höhe von 327 110 Franken für Wildgänseschäden.
M. Gerber
In Schleswig-Holstein (D) haben insgesamt 100 landwirtschaftliche Betriebe bis zum Antragsstichtag am 15. Juni Entschädigungen für Schäden durch ziehende Wildgänse beantragt. Die Anträge erreichten in ihrem Volumen die bereitgestellten Mittel in Höhe von 350’000 Euro (327’110 Franken), teilte das Kieler Landwirtschaftsministerium am Dienstag, dem 17. Juni mit.
Die Landesregierung sei sich der Belastungen der landwirtschaftlichen Betriebe durch von Gänsen verursachte Schäden bewusst und habe mit der neuen Wildgänse-Richtlinie einen weiteren Schritt unternommen, um finanzielle Ausgleichszahlungen zu ermöglichen, erklärte Minister Werner Schwarz.
Erhalt der Kulturlandschaft
Laut dem früheren Landesbauernpräsidenten war es wichtig gewesen, dass das Verfahren schnell und unbürokratisch umgesetzt wurde – «und das ist gelungen». Klar sei aber auch: Die Bekämpfung von Gänseschäden brauche eine langfristige und ausgewogene Strategie, die Landwirtschaft, Naturschutz und europarechtliche Vorgaben in Einklang bringe, betonte Schwarz. Die Richtlinie ergänze bestehende Massnahmen im Vertragsnaturschutz und biete erstmals flächendeckend eine pauschalierte Entschädigungsmöglichkeit.
«Die Rückmeldungen aus der Praxis sind für uns ein wichtiger Gradmesser, auch für mögliche Weiterentwicklungen», erläuterte der Minister. Er kündigte an, die Umsetzung werde sorgfältig evaluiert. Wichtig sei, dass auch im kommenden Jahr alle verfügbaren Handlungsspielräume genutzt würden, um einen fairen Ausgleich zwischen Artenschutz, landwirtschaftlicher Nutzung und dem Erhalt der Kulturlandschaft zu ermöglichen.