In Frankreich ist ein jahrelanger Rechtsstreit um Gesundheitsschäden durch das Herbizid «Lasso» entschieden worden. Einem Landwirt wurde eine Entschädigung zugesprochen.
Wie in der vergangenen Woche bekannt wurde, hat das Berufungsgericht in Lyon die Bayer AG dazu verurteilt, dem Landwirt Paul François eine Entschädigung in Höhe von 11’135 Euro (11’024 Fr.) zu zahlen. François hatte 2004 schwere Vergiftungen erlitten, nachdem er bei der Reinigung eines Tanks versehentlich Dämpfe des von Monsanto vermarkteten Herbizids eingeatmet hatte.
Nach dem Unfall hatte er lange Zeit im Krankenhaus verbracht und war anschliessend nicht mehr in der Lage, seinen Betrieb eigenständig zu führen. Ursprünglich hatte der Landwirt 1 Mio. Euro (984’000 Fr.) Schadenersatz gefordert und dabei neben entgangen Gewinnen durch die berufliche Tätigkeit auch seelisches Leid geltend gemacht.
Wie das Sendernetzwerk France Info berichtete, wurden bei dem jetzt ergangenen Urteil jedoch keine chronischen Beschwerden, sondern nur ein vorübergehender Schaden anerkannt. Insgesamt seien die Schäden auf etwa 50’000 Euro (49’200 Fr.) beziffert worden, von denen fast 40’000 Euro (39’500 Fr.) jedoch bereits von der landwirtschaftlichen Sozialkasse (MSA) und der privaten Versicherung des Klägers ausgeglichen worden seien.
Laut François‘ Rechtsbeistand können beide Organisationen ihre Leistungen von Bayer zurückfordern. Lasso wurde 2007 aufgrund gesundheitlicher Bedenken vom französischen Markt genommen. Im selben Jahr hatte François seine Klage eingereicht. Das erste Urteil im Jahr 2012 fiel zugunsten des Landwirts aus. Das Unternehmen ging daraufhin durch die Instanzen in Berufung, hatte aber 2015 als auch 2019 das Nachsehen. Zuletzt hatte 2020 die höchste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit, das Kassationsgericht, die Entscheidungen der Vorinstanzen bestätigt.