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Mercosur: Schutzklausel für EU-Landwirte vorgeschlagen

Angesichts der anhaltenden französischen Widerstands gegen das EU-Handelsabkommen mit den südamerikanischen Mercosur-Staaten hat die Europäische Kommission eine Schutzregelung für Landwirtinnen und Landwirte vorgeschlagen.

aiz/blu |

Sollten die Einfuhren aus den Mercosur-Staaten stark steigen und in der EU die Preise drücken, will die EU-Kommission die Zölle wieder erhöhen, teilte die Behörde am Mittwoch mit. Das Abkommen erlaubt demnach einen solchen Mechanismus. «Die vorgeschlagenen Sicherheitsklauseln ergänzen die Garantien, die den EU-Landwirten bereits im Rahmen des Rechtsvorschlags zum Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und dem Mercosur (EMPA) gegeben werden», so die Kommission weiter.

Überwachung

Die Kommission wird die Marktentwicklung bei der Einfuhr bestimmter empfindlicher landwirtschaftlicher Produkte systematisch überwachen. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse wird die Kommission dem Rat und dem Europäischen Parlament alle sechs Monate einen Bericht vorlegen, in dem die Auswirkungen dieser Einfuhren auf die EU-Märkte bewertet werden.

Mit den Schutzmechanismen geht Brüssel vor allem auf Frankreich zu. Die damalige Regierung in Paris hatte die Ankündigung für eine solche Regelung begrüsst, hat sich aber noch nicht auf eine endgültige Position festgelegt.

10-Prozent-Regel

Die Regelung soll insbesondere für Rindfleisch, Geflügel, Eier und Honig sowie für Reis, Zucker, Ethanol und Knoblauch gelten. Diese Produkte könnten nach Einschätzung der Kommission durch die billigere Konkurrenz aus den Mercosur-Staaten bedroht werden. Brüssel geht allerdings davon aus, dass es ohnehin nicht zu Problemen kommt, und bezeichnete ein Greifen der neuen Regelung als «unwahrscheinlich».

Voraussetzung für ein Eingreifen der Kommission ist, dass die Preise für ein bestimmtes Produkt in den Mercosur-Staaten mindestens zehn Prozent niedriger sind als in der EU. Ausserdem müssen im Jahresvergleich entweder die Einfuhrpreise um mindestens zehn Prozent gesunken oder die Einfuhrmenge um mindestens 10 Prozent gestiegen sein.

Zölle temporär wieder einführen

Ist dies der Fall, kann die Regierung eines EU-Mitgliedslandes ein Eingreifen in Brüssel beantragen. Die Kommission kann dann vorschlagen, die mit dem Abkommen abgeschafften Zölle zeitweise wieder einzuführen. Das Abkommen selbst sieht für eine Reihe von Produkten aber bereits Obergrenzen für die zollfreie Einfuhr vor. «Diese regelmässige und detaillierte Überwachung wird es ermöglichen, etwaige Risiken frühzeitig zu erkennen und rasch Massnahmen zur Behebung potenzieller negativer Auswirkungen zu ergreifen», hält die Kommission fest.

Mit dem Vorschlag für die zusätzlichen Sicherheitsklauseln müssen sich nun das Europäische Parlament und der Rat der Mitgliedstaaten beschäftigen. Die EU-Kommission rechnet mit einer raschen Zustimmung.

Steigerung der Exporte

Das Freihandelsabkommen mit Argentinien, Brasilien, Uruguay und Paraguay ist noch nicht ratifiziert. Die EU-Kommission hatte Anfang September den von Juristen überprüften Text verabschiedet und den 27 Mitgliedsländern vorgelegt. Für die Ratifizierung braucht es eine Mehrheit unter den 27 EU-Staaten.

Im Kern sieht das Abkommen den Wegfall der meisten Zölle vor. Die Kommission verspricht sich davon eine Steigerung der EU-Exporte in die Mercosur-Staaten von bis zu 39 Prozent. Während die Europäer unter anderem Autos und chemische Produkte über den Atlantik exportieren, liefern die Mercosur-Länder hauptsächlich landwirtschaftliche Produkte und Rohstoffe nach Europa. 

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