Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union werden heute Dienstag im Berufungsausschuss erneut über den Pflanzenschutzmittelwirkstoff Glyphosat entscheiden. Die Zulassung für den Herbizidwirkstoff läuft am 15. Dezember aus.
Die erneute Abstimmung ist notwendig, da es Mitte Oktober im Ständigen Ausschuss der EU-Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) keine Mehrheit für oder gegen eine Verlängerung der Wirkstoffzulassung gegeben hatte.
Nachdem die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erklärt hatte, ihre abschliessende Neubewertung von Glyphosat voraussichtlich erst im Juli 2023 vorlegen zu können, schlug die Kommission zunächst eine einjährige Verlängerung vor. Bei der ersten Abstimmungsrunde waren die Befürworter in der Überzahl.
Deutschland hatte sich enthalten, gleiches taten Frankreich und Slowenien. Gegen den Entwurf votierten Kroatien, Luxemburg und Malta. Die erforderlichen Schwellen für eine qualifizierte Mehrheit liegen bei mindestens 55 % der Mitgliedstaaten sowie 65 % der EU-Bevölkerung. Demnach hatten insbesondere die Enthaltungen der beiden grössten EU-Länder - Deutschland und Frankreich - massgeblich Anteil an der nicht zustande gekommenen Entscheidung.
Quorum denkbar knapp verfehlt
Zieht man die für die diesjährigen Abstimmungen zugrundegelegten Bevölkerungszahlen heran, ergibt sich, dass die Staaten, die sich enthalten oder gegen die Zulassungsverlängerung gestimmt haben, zusammen 35,27 % der EU-Bevölkerung repräsentieren.
Damit wurde das Quorum von 65 % der EU-Bevölkerung von den Befürwortern denkbar knapp verfehlt. Dies bedeutet aber auch, dass beispielsweise schon ein Wechsel von Slowenien, auf das 0,47 % der EU-Bevölkerung entfällt, in das Zustimmungslager für eine Verlängerung der Zulassung reichen würde.
Sollte es allerdings auch im Berufungsausschuss seitens der EU-Länder keine Entscheidung für oder gegen die Wiederzulassung geben, ist die Kommission am Zug. Sie kann dann ihren Zulassungsvorschlag umsetzen.
Glyphosat nicht krebserregend
Im Oktober hatte eine Kommissionsprecherin auf Anfrage erklärt, dass man die Mitgliedstaaten, die sich enthalten oder gegen eine Wiederzulassung gestimmt haben, ermuntere, ihre Entscheidung zu überdenken. Unterdessen hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) im Rahmen der neuen Risikobewertung bereits Ende Mai dieses Jahres klargestellt, dass die Einstufung von Glyphosat als krebserregend «nicht gerechtfertigt» sei.
Damit bestätigte die EU-Behörde in Helsinki ihre Einschätzung aus dem Jahr 2017, die mit zur Wiederzulassung von Glyphosat beigetragen hatte. Bekanntlich hatte Deutschland im selben Jahr unter dem damaligen Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt von der CSU zum Ärger des Koalitionspartners SPD für eine Wiederzulassung des Herbizidwirkstoffs für fünf Jahre gestimmt und damit für eine qualitative Mehrheit der «Ja-Sager» gesorgt.
Solche Medienkampagnen bauen nicht auf Sachlichkeit, sondern auf die Erzeugung negativer Wahrnehmung.
Anstatt das Saatgut, dass sich mittlerweile als Flop erweist, als Ziel der Kampagnen auszusuchen, haben sich die Medien auf Roundup eingeschossen.
Es gab deutsche Krimis, da wurde Glyphosate als Gift für Morde eingesetzt. In der Realtät absolut absurd, aber in den Köpfen ist das hängen geblieben.
Als Sahnhäubchen kommt dazu, dass Wissenschaft nur noch selektiv in politische Entscheidungsfindung einfließt. Man nimmt als Grundlage nur noch Erkenntnisse, welche zum gewünschten Ziel führen, gegenteilige Erkenntnisse werden aktiv, unter Mithilfe der Medien, aus der Meinungsbildung herausgenommen.