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Neonikotinoide werden nicht verboten

 

Im Unterschied zur Europäischen Union hält Kanada an der Freilandnutzung der Neonikotinoide Clothianidin und Thiamethoxam weiter fest. Wie das Gesundheitsministerium in Ottawa kürzlich mitteilte, kam es nach wissenschaftlichen Bewertungen und umfangreichen öffentlichen Konsultationen jetzt zu dem Schluss, dass „einige Anwendungen“ dieser Mittel bei richtiger Handhabung keine Gefahr für Wasserorganismen beziehungsweise -insekten darstellten.

 

Allerdings gebe es „einige andere Anwendungen“, die mit Risiken verbunden seien, die Anlass zur Sorge geben würden. Deshalb seien für die Nutzung beider Wirkstoffe zusätzliche Auflagen beziehungsweise Beschränkungen und die Pflicht zu „Pufferzonen“ um die Anwendungsgebiete beschlossen worden.

 

Die neuen Vorschriften gelten dem Ministerium zufolge für mehrere Obst- und Gemüsekulturen, darunter bestimmte Salate, Kartoffeln, Blaubeeren, Mais und Sojabohnen. Den Herstellern wurden zwei Jahre Zeit eingeräumt, die Anweisungen auf den Etiketten für die betreffenden Produkte zu ändern.

 

47’000 Kommentare ausgewertet

 

Zum Einsatz des dritten, umstrittenen neonikotinoiden Wirkstoffs, nämlich Imidacloprid, äusserte sich das kanadische Gesundheitsressort nicht. Im Jahr 2018 hatte das Ministerium noch unter anderem aufgrund der Risiken für Wasserorganismen erwogen, die Nutzung von Clothianidin und Thiamethoxam zu verbieten.

 

Für die Überprüfung waren zahlreiche Gespräche mit Vertretern der Industrie und diverser Interessengruppen sowie mit Bürgern geführt und mehr als 47’000 Kommentare aus der Öffentlichkeit ausgewertet worden.

 

Wasserdaten ausgewertet

 

Darüber hinaus seien eine „beträchtliche“ Menge an neuen Wasserdaten sowie wissenschaftliche Studien und Abhandlungen über die beiden Neonikotinoide berücksichtigt worden, betonte das Ministerium.

 

In Deutschland beziehungsweise der Europäischen Union dürfen Pflanzenschutzmittel mit den Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam seit dem 19. Dezember 2018 für die Anwendung im Freiland nicht mehr verkauft und eingesetzt werden. Allerdings wurden in zahlreichen EU-Ländern aufgrund des Mangels alternativer Bekämpfungsmassnahmen Notfallzulassungen insbesondere den Rübenanbau betreffend vorgenommen.

 

In Deutschland wurde in diesem Jahr erstmals wieder in begrenztem Umfang die Nutzung der Zuckerrübenbeize „Cruiser 600 FS“ mit dem Wirkstoff Thiamethoxam erlaubt. 

Kommentare (7)

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  • Beat Furrer | 13.04.2021
    So sollte überall entschieden werden. Nicht aufgrund von Druck von Seiten der vermeintlichen Umweltschützer (die meist eine verdeckte, links-grüne Agenda verfolgen), sondern aufgrund von Fakten und "gesundem Menschenverstand". Der folgende Artikel ist allen Interessierten empfohlen: https://www.novo-argumente.com/artikel/manipulative_kampagne_gegen_neonicotinoide
    Deshalb 5 x NEIN am 13. Juni zu allen Vorlagen.
    • alter Bauer | 13.04.2021
      Bei Glyphosate und Chlorothalonil bin ich einverstanden, dass die Diskussion von inkompetenten "Umweltschützern" bestimmt wird.
      Bein den Neonicotinoiden (insbesondere langsam Abbauende wie Imidacloprid/Gauche) versagen die nach OECD standardisierten Testmetoden. Die sehr lange DT90, gekoppelt mit der problematischen subletalen Wirkung schädigen das Immunsystem und den Orientierungssinn von Bienen und Nützlingen. Beat: Kopf einschalten schadet nie oder hast Du Gaucho erwischt?
      Deshalb JA zur TWI
      • Beat Furrer | 13.04.2021
        Die Insekten dürften hauptsächlich wegen den Mobilfunkwellen die Orientierung verlieren.
      • Schnellmelker | 15.04.2021
        Vor 30 Jahren wurde ein mehrfaches an Beitzmittenl in der Schweiz verbraucht. Den Bienen ging prächtig, hatte selber 30 Völker.
        Was ist den mit den anderen Anwendungen bei Hund und Katze - mit den gleichen Wirkstoffen diese verkehren ja nicht in unserer Umwelt. Würden diese Mengen auf Anzahl Haustiere hochgerechnet ist die paar Kilo Beizmittel wahrscheinlich der kleinere Anteil des Gesamterbrauchs.
        • Beat Furrer | 16.04.2021
          Da hast du recht. Es wird eben nicht mit gleicher Elle gemessen und es wird - in typisch linker Panikmanier - aus einer Mücke ein Elefant gemacht.
  • ueli keller | 13.04.2021
    Blöd für die Agrochemieindustrie. Das Verbot der zwar hauseigenen Beizmittel , hat den Ausstoss für Pflanzenschutzmittel massiv angekurbelt . Ein Schelm, der Böses denkt !
    • Samuel Guggisberg | 13.04.2021
      Nicht alle ökologischen Absichten nützen der Umwelt. Hier erwähnen sie ein treffendes Beispiel.

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