Die EU-Mitgliedstaaten haben einem Vorschlag der Europäischen Kommission zugestimmt, mit 15 Millionen Euro (ca. 14.55 Millionen Franken) aus der Agrarreserve Landwirtinnen und Landwirte in Deutschland, Tschechien und Slowenien zu unterstützen. Die Hilfe soll die Folgen extremer Wetterereignisse sowie eines Tierseuchenausbruchs abfedern.
Mittelverteilung auf drei Länder
Der Kommissionsvorschlag sieht vor, die Hilfsgelder wie folgt zu verteilen:
- Tschechien: 7.4 Millionen Euro (ca. 7.18 Millionen Franken)
- Deutschland: 4.8 Millionen Euro (ca. 4.66 Millionen Franken)
- Slowenien: 2.9 Millionen Euro (ca. 2.81 Millionen Franken) Sturm, Hochwasser und Seuchen als Auslöser
Im September 2024 war Tschechien von sintflutartigen Regenfällen, heftigen Winden und Überschwemmungen betroffen. Diese extremen Wetterbedingungen führten zu erheblichen Schäden an Ackerkulturen sowie an Obst- und Gemüseanbau.
Am 10. Januar 2025 wurde in Brandenburg (Deutschland) ein Ausbruch der Maul- und Klauenseuche bestätigt. Daraufhin wurde ein allgemeines Verbringungsverbot für bestimmte Tierarten im gesamten Bundesland verhängt. Diese Sofortmassnahmen waren notwendig, verursachten jedoch erhebliche wirtschaftliche Einbussen für Viehhalterinnen und Viehhalter in der Region. Insbesondere durch nicht gelieferte Rohmilch und den gesunkenen Handelswert von Schweinen kam es zu Einkommensverlusten, die nicht durch bestehende EU-Ausgleichsmechanismen gedeckt sind.
In Slowenien hatte der Spätfrost in der zweiten Aprilhälfte 2024 negative Auswirkungen auf die Produktion von Obst, Gemüse und Wein.
Zusätzliche nationale Unterstützung möglich
Im Zusammenhang mit wetterbedingten Schäden können die Hilfsmittel mit bis zu 200 Prozent durch nationale Gelder ergänzt werden. Verluste durch Tierseuchen werden durch die betroffenen Mitgliedstaaten kofinanziert.
Die nationalen Behörden sind verpflichtet, die Beihilfen bis spätestens
- 31. Dezember 2025 in Tschechien und Slowenien,
- 30. November 2025 in Deutschland
an die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe auszuzahlen, damit diese die endgültigen Empfänger der Unterstützung sind.
Veröffentlichung und Inkrafttreten
Nach Zustimmung der Mitgliedstaaten wird die Europäische Kommission den Vorschlag offiziell annehmen. Die Massnahme wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt am Folgetag in Kraft. Dadurch können die drei betroffenen Länder die Hilfen unverzüglich umsetzen.