/fileadmin/images/logo.svg

Artikel werden durchsucht.

Tierrechtler klagen gegen «Demeter»-Sondereinheit

Da in Frankreich alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind, zieht die Tierrechtsorganisation L214 nun im Kampf gegen die Demeter-Sondereinheit der Gendarmerie Nationale vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die zur Bekämpfung von Kriminalität gegen Landwirte gegründete Einheit ist seit Beginn umstritten.

AgE |

Die französische Tierrechtsorganisation L214 will gegen die unter dem Namen «Demeter» operierende Sondereinheit der Gendarmerie Nationale ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einleiten. Das hat die Nichtregierungsorganisation am Mittwoch, dem 19. März 2025, in Paris angekündigt.

Ein «Instrument der Zensur»

Die Sondereinheit hätte nicht zum Ziel, Straftaten gegen Landwirte zu verhindern, sondern es solle damit jeder Protest gegen die industrielle Landwirtschaft überwacht und eingedämmt werden, so der Vorwurf. 120 Personen und Verbänden unterstützen die Klage und haben parallel dazu öffentlich zur Auflösung der Sondereinheit aufgerufen.

Laut L214 stellt die Demeter-Sondereinheit ein «Instrument der Zensur» dar und greife daher grundlegende Rechte auf freie Meinungsäusserung und Vereinigungsfreiheit an. Nachdem alle nationalen Rechtsmittel ausgeschöpft seien, wende man sich nun an den EGMR, um der «ungerechtfertigten Überwachung von Tier- und Umweltverbänden» ein Ende zu setzen. Dieser Schritt wird von mehr als 120 Personen und Verbänden unterstützt, darunter die Umweltorganisation Pollinis, die parallel dazu öffentlich zur Auflösung der Sondereinheit aufgerufen haben.

2019 gegründet

Die nach der griechischen Göttin Demeter benannte Einheit war Ende 2019 von der französischen Regierung zur Bekämpfung von Kriminalität gegen Landwirte gegründet worden und ist seither umstritten. Erst im November 2024 hatte das oberste Verwaltungsgericht, der Staatsrat, geurteilt, dass die Sondereinheit legal operiere und in der derzeitigen Form weitergeführt werden könne.

Sie hatte damit ein vorinstanzliches Urteil aufgehoben, bei dem der ersten Klage von L214 gegen das Eingreifen bei «ideologischen Aktionen» stattgegeben worden war.

    Das Wetter heute in

    Umfrage

    Geht Ihr auf die Jagd?

    • Ja:
      42.8%
    • Nein, habe keine Ausbildung/Berechtigung:
      53.51%
    • Früher ja, jetzt nicht mehr:
      0%
    • Noch nicht, will Ausbildung machen:
      3.69%

    Teilnehmer insgesamt: 271

    Zur Aktuellen Umfrage

    Bekanntschaften

    Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?