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Weidepflicht: Fünf Jahre Übergangsfrist gefordert

Damit wegen der EU-Regelungen zur Weidepflicht im  Biolandbau keine Betriebe aus der Zertifizierung fallen, braucht es nach dem Bio-Dachverbandes Österreich eine fünfjährige Übergangsfrist zur Umsetzung.

AgE |

Mit Blick auf die neuen Vorgaben zur Weidehaltung im Ökolandbau plädiert der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) für eine fünfjährige Übergangsfrist.

Keine Flexibilität für «Härtefälle»

Die aktuellen Regelungen können derzeit weder von allen Betrieben noch in allen Tiergruppen vollständig umgesetzt werden, sagte der Geschäftsführer des BÖLW, Peter Röhrig, gegenüber AGRA Europe.

Das zuletzt von der Länderarbeitsgemeinschaft ökologischer Landbau (LÖK) erarbeitete «Weidepapier» sehe keine ausreichende Flexibilität und auch keine angemessenen Übergangszeiten für «Härtefälle» vor. Beides sei aber notwendig, «um möglichst viele der bestehenden Biobetriebe in der Bio-Anerkennung zu halten».

Überarbeitung nötig

Röhrig forderte die Bundesländer daher auf, die Regelungen weiterzuentwickeln. Neben einer Übergangsfrist von fünf Jahren müssen ihm zufolge auch die bestehenden rechtlichen Auslegungsspielräume genutzt werden. Geprüft werden müsse, das sekundäre EU-Biorecht anzupassen, ohne den Basisrechtsakt der EU-Bioverordnung zu verändern.

Die den Höfen gewährte Übergangsfrist bis Ende des laufenden Jahres sollte laut dem BÖLW-Geschäftsführer dafür genutzt werden, das Weidepapier der Bundesländer zu überarbeiten. Ziel müsse es sein, «ein gemeinsames Verständnis zur Auslegung und Umsetzung sowie gegebenenfalls die Anpassung von sekundären Regelungen mit dem EU-Gesetzgeber zu erreichen». 

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