Weidepflicht: Droht deutschen Biobetrieben das Aus?

Ohne eine praktikable Lösung bei der Umsetzung der Weidepflicht für Rinder droht vielen deutschen Biobetrieben das Aus. Ein Rechtsgutachten zeigt, dass die EU-Öko-Verordnung Alternativen zum Weidezugang zulässt. Eine generelle Weidepflicht kann aus der Verordnung nicht abgeleitet werden.

AgE |

Die drohende Weidepflicht für Rinder im Biolandbau alarmiert den Deutschen Bauernverband (DBV) und den Ökoverband Naturland. In einem gemeinsamen Schreiben appellieren DBV-Präsident Joachim Rukwied und Naturland-Präsident Hubert Heigl an die Länderagrarminister, sich für eine praktikable Lösung bei der Umsetzung der Weidepflicht einzusetzen.

Andernfalls werde eine grosse Zahl von Betrieben nicht nur aus der Bio-Milcherzeugung, sondern aus dem Biolandbau insgesamt aussteigen, heisst es in dem Schreiben. Mittelfristig sei mit einem Rückgang der Bio-Milchmenge um fast 20% zu rechnen.

Zugang zu Raufutter

Rukwied und Heigl sind überzeugt, dass die starre Auslegung der Weidepflicht, wie sie die EU-Kommission derzeit vornimmt, nicht mit dem tatsächlichen Rechtsrahmen der EU-Öko-Verordnung vereinbar ist. Sie berufen sich dabei auf ein Rechtsgutachten, das Naturland in Auftrag gegeben hat. Danach lasse der Verordnungstext ausdrücklich Alternativen zum Weidezugang zu.

So bestehe für alle Betriebe lediglich die Verpflichtung, Zugang zu Raufutter und sonstigem Freigelände zu gewährleisten. Eine generelle Weidepflicht könne aus der Verordnung hingegen nicht abgeleitet werden. «Es gibt rechtskonforme Lösungswege innerhalb des bestehenden EU-Rechtsrahmens, die den betroffenen Betrieben eine langfristige Perspektive bieten», stellen die beiden Verbandspräsidenten fest.

Rigide Vorgaben einiger Mitarbeiter

Rukwied und Heigl kritisieren die gegenwärtige Auslegung der Weidepflicht, wie sie der Arbeitskreis der Kontrollbehörden vorgelegt hat, die in den Ländern für den Vollzug und die Überwachung der Brüsseler Rechtsvorschriften für den Biolandbau zuständig sind.

Deren Einschätzung entspreche den «rigiden Vorgaben einiger Mitarbeiter der EU-Kommission», stelle für den hiesigen Biolandbau jedoch eine erhebliche Gefahr dar. Der drohende Schaden sei unnötig und vermeidbar, wenn man sich an den Ergebnissen des Rechtsgutachtens orientiere, betonen die Verbandschefs.

Rukwied und Heigl verweisen auf den Zeitdruck. Die betroffenen Betriebe müssten sich bis zum 15. Mai entscheiden, ob sie die Öko-Förderung im Rahmen der Zweiten Säule weiter in Anspruch nehmen wollen. Eine praxistaugliche Lösung müsse daher zeitnah geschaffen werden.

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